Eigentlich klangen seine Worte deutlich: „Es tut mir leid. Ich habe große Schuld auf mich geladen und muss mit den Konsequenzen leben.“ Nicht nur hatte der Angeklagte in den 45 Minuten zuvor, seine Taten zugegeben. Er sei bereits in Therapie und versuche, an seinem Problem zu arbeiten, hatte der Mann im Verlauf seiner Aussage weiter geschildert. Bis zur Eröffnung des Verfahrens gegen ihn hatte der 44-jährige Konstanzer als Lehrer gearbeitet. Mittlerweile suspendiert, musste er sich am Amtsgericht verantworten, weil die Kriminalpolizei auf seinem Computer, zwei externen Festplatten und einem Tablet tausende kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos gefunden hatte.

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Und doch, trotz eines scheinbar eindeutigen Schuldgeständnisses, waren sich Richterin, Staatsanwältin und sogar der Verteidiger am Ende des Prozesses einig darin, dass ihnen etwas fehlt. Die Staatsanwältin drückte es in ihrem Plädoyer so aus: „Ihre Beweggründe sind für mich immer noch nicht fassbar.“ Sie nehme eine Distanz zwischen dem Angeklagten und seinem Problem wahr. „Ich verstehe es auch nicht“, stimmte der Verteidiger zu.

Eigene Existenz auf Spiel gesetzt

Das geteilte Unverständnis rührte unter anderem daher, dass der 44-Jährige mit seinem Verhalten seine Existenz aufs Spiel gesetzt hatte. „Für den Rest seines Lebens fliegt er aus seinem Job“, formulierte der Verteidiger deutlich, welche Konsequenzen seinen Mandanten erwarten. Eine prekäre Situation, da der Vater von vier Kindern jeden Monat Unterhaltszahlungen in Höhe von 1500 Euro leisten muss. Er habe bereits seine Wohnung gekündigt und hoffe vorerst, bei einem Freund unterzukommen, sagte er.

Schwer nachvollziehbar war für die Juristen zudem, dass der Angeklagte zu Beginn seiner Aussage eher von einem allgemeinen Problem sprach, was das Herunterladen und Horten von Internetinhalten angeht. Kinderpornografie würde vielleicht ein Prozent seiner Downloads ausmachen – 99 Prozent bestünden aus Musik, Filmen und Erwachsenen-Pornos. Von der Staatsanwältin damit konfrontiert, gab der Mann jedoch zu, dass er gezielt Suchanfragen gestellt hatte und dabei Wörter wie „Kinderfick“ oder „Kindersex“ eingegeben habe. Auch den Ordnern auf seinen Geräten hatte er eindeutige Namen gegeben und die Inhalte katalogisiert.

In einen Sog geraten

Der Reiz des Verbotenen habe dazu geführt, dass er in einen Sog geraten sei, versuchte sich der Mann an einer Erklärung seines Verhaltens. Nicht wirklich Stellung bezog er dazu, dass die Polizei überhaupt erst auf ihn aufmerksam geworden war, nachdem er verbal übergriffig gegenüber Schülerinnen geworden war. Wie ein Kriminalkommissar, der als Zeuge auftrat, bestätigte, hatte der 44-Jährige mit einer minderjährigen Schülerin über Facebook private Nachrichten ausgetauscht und ihr Bilder von sich geschickt.

„Ich habe noch nie einen Minderjährigen angerührt“, betonte der Angeklagte. Seine eigenen Kinder seien ihm heilig, ergänzte er. Das Urteil der Richterin akzeptierte er schließlich mit gesenktem Kopf. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Er muss sich einer Therapie unterziehen und darf weder in Deutschland noch im Ausland Minderjährige beschäftigen, anweisen oder anleiten. Jeglicher sexueller Kontakt zu Minderjährigen ist ihm untersagt. Zudem wird ihm – für nicht vorverurteilte Straftäter eher untypisch – ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.