Als Bürgermeister leitet Andreas Osner unter anderem sieben Ämter. Darunter: das für Kultur und das für Soziales und Jugend. Kann Osner es begründen, gestattet ihm eine Dienstanweisung, eine außerplanmäßige Aufwendung mit Überschüssen aus seinem Dezernat zu bezahlen. Unabhängig davon, von welchem Amt das Geld stammt. Solche Ausgaben muss der Haupt- und Finanzausschuss erst ab 50.000 Euro genehmigen.
Rechtlich ist also nichts daran auszusetzen, dass Bürgermeister Osner 17.500 Euro für die Medienanalyse zu "Mein Kampf" mit einer unerwarteten Mehreinnahme aus dem Sozialamt finanziert hat. Bei den Mitgliedern des Kulturausschusses und zahlreichen Besuchern der Sondersitzung über das Gutachten sorgte das Vorgehen dennoch für Ärger.
SPD-Parteifreund Johannes Kumm kritisiert Osner scharf
Stadtrat Johannes Kumm ist nicht nur Teil des Kulturausschusses. Als SPD-Mitglied ist er auch Parteifreund Andreas Osners. Dessen Vorgehen, so sagte Kumm, "geht gegen alles vor, wofür die SPD steht". Anne Mühlhäußer (Freie Grüne Liste) erinnerte Osner daran, dass ständig Vereine und Initiativen auf den Gemeinderat zukommen und häufig vergeblich um kleinste Summen bitten. Moralisch dürfte sich der Bürgermeister einmal mehr angreifbar gemacht haben.
Stadtkämmerer Ulrich Schwarz erklärte: "Es wäre naheliegend gewesen, wenn die Mittel aus dem Kulturbereich genommen worden wären." Dort war aber kein Geld über. Schwarz betonte auch, dass die Verwendung amtsfremder Überschüsse nicht unüblich sei. Wären sie nicht für das Gutachten herangezogen worden, erklärt Schwarz im Nachgang, "so wären Sie im Haushalt verblieben und hätten das Jahresergebnis verbessert".
Kulturamtsleiter und Rathaussprecher rieten von Beauftragung des Gutachtens ab
Andreas Osner hat sich vor dem Kulturausschuss fast zwei Stunden erklärt, wie von der Freien Grünen Liste beantragt. Er räumte Fehler ein. Er habe die "Skandalisierung und Irritationen" rund um die umstrittene Theaterinszenierung unterschätzt. Und er hat die Ratschläge seiner Mitarbeiter nicht beachtet.
Unter anderem Kulturamtsleiterin Sarah Müssig und Rathaussprecher Walter Rügert rieten von der Beauftragung des Gutachtens ab. "Ich habe den Mehrwert einer solchen Studie für die Kultur und die Stadt angezweifelt und das Kulturamt hatte keine Mittel für ein solches Gutachten", erklärt Müssig gegenüber der Redaktion.
Osner blieb bei seiner Entscheidung
Osner folgte den Ratschlägen nicht, die Studie erachtete er als wichtig "für die interne Reflexion", erklärte er am Mittwoch. Sie sollte außerdem einer Versachlichung durch Fakten und Belege dienen und Eckpunkte liefern, wie ein Krisenmanagement künftig aussehen könne.
Ausweislich ihrer Nachfragen in der Sondersitzung ist den Konstanzer Politikern schleierhaft, wie Andreas Osner die Krise mit Christoph Nix zukünftig managen will. Wie aus dem Arbeitskreis Kultur zu vernehmen war, gab der Theaterintendant dem Bürgermeister hierzu wenig Gelegenheit.
Arbeitskreis Kultur drängte auf Anwesenheit von Christoph Nix bei Besprechungen
Bei den monatlichen Treffen des Arbeitskreises sei besonders rund um die Premierenzeit im April dieses Jahres darauf gedrängt worden, dass Nix als Amtsleiter des Stadttheaters wieder regelmäßig teilnimmt. Laut Auskunft von Andreas Osner ist die Teilnahme an diesen Terminen nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Nix' Referent Daniel Morgenroth bestätigt, dass der Theaterintendant zu dieser Zeit nicht an den Sitzungen teilnahm. "Das Haus wird aber durch Verwaltungsleiterin Sabine Bilharz-Jones vertreten und es gehen keine Informationen aus den Besprechungen unter," sagte Morgenroth.
Die Rechtslage
Unter gewissen Voraussetzungen können Gemeindeverwaltungen von den im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben abweichen. Hierbei muss es sich um unvorhersehbare Situationen handeln, die begründet werden müssen. Eine sogenannte überplanmäßige Ausgabe liegt dann vor, wenn im Haushalt zwar eine Summe für einen Posten vorgesehen ist, diese aber überschritten wird. Außerplanmäßig ist eine Ausgabe dann, wenn sie im Haushaltsplan gar nicht vorgesehen ist. Dies ist beim von Andreas Osner beauftragten Gutachten der Fall.