Empörung herrscht seit einiger Zeit bei zahlreichen Bewohnern der Konstanzer Vororte. Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes verteilen seit rund einem Jahr fleißig Strafzettel – und das nicht nur auf der Hauptstraße bei offensichtlich falsch parkenden Hindernissen, sondern auch auf abgelegenen Wegen ohne Durchgangsverkehr, gerne auch mal in Sackgassen, in denen nur Anwohner parken. "Ich seh darin nicht den geringsten Sinn", sagt Johannes Groll, der in der Adenauerstraße 12 in Litzelstetten wohnt. "Jahrzehntelang haben wir hier am Straßenrand geparkt, niemand hat es gestört, niemand wurde dadurch blockiert, auch die Lastwagen oder Streu- und Müllfahrzeuge sind problemlos an den Autos vorbeigekommen, da auf dem Wendehammer dieser Sackgasse sehr viel Platz ist. Und jetzt schreibt die Stadt hier willkürlich auf. Das ist reine Geldmacherei. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis."

Bis vor fünf Jahren war alles legal

Bis vor fünf Jahren wurde am Rande des Gehwegs legal geparkt, niemand hat sich daran gestört. Dann wurden 2012 Parkplätze markiert, dazu kam das Hinweisschild, dass nur in diesen markierten Flächen das Parken erlaubt sei, "und schon hat sich die Stadt eine wunderbare Einnahmequelle geschaffen", schimpft Hans-Peter Eckel, der ebenfalls in der Adenauerstraße 12 zuhause ist. "In meinen Augen ist das moderne Wegelagerei, modernes Raubrittertum. Kaum steht man eine halbe Stunde hier, schon kommen die städtischen Mitarbeiter und verteilen ihre Strafzettel. Dabei stören wir hier nichts und niemanden. Was soll das?" Ortschaftsrätin Karin Müller wundert sich sehr: "Wieso werden die Bürger so gegängelt? Erst der Blitzer unten im Loh, wo es bis dahin keine Probleme gab, dann die übertriebenen Kontrollen in reinen Wohngebieten.

Durch die Markierungen sind fünf perfekte Parkplätze weggefallen." Es hätte ja jeder Verständnis, wenn die parkenden Autos Hindernisse wären und beispielsweise Rettungsfahrzeuge blockieren würden, "aber das ist nicht der Fall. Es scheint hier nur um Geldmacherei zu gehen". Hans-Peter Eckel hat eine Vermutung, die er augenzwinkernd äußert: "Vielleicht braucht die Stadt jetzt das Geld, was sie beim Bodenseeforum in den Sand gesetzt hat."

Stadt spricht von Optimierung der Kontrollen

Die Stadt Konstanz gibt sich eher zurückhaltend, wenn das Thema Kontrollen in den Vororten auf den Tisch kommt. "Seit einem Jahr haben wir die Abläufe optimiert und die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes sind regelmäßiger in den Ortsteilen unterwegs, rund dreimal pro Woche und damit öfter als vorher. Wir reagieren damit auch auf Wünsche der Ortspolitiker und der Bewohner der Quartiere", sagt Rathaussprecher Walter Rügert. "Angaben zu den Einsatzzeiten können wir aus strategischen Gründen leider nicht veröffentlichen." Über die Anzahl der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes, die in den Vororten unterwegs sind, macht er keine konkreten Angaben, er spricht von regelmäßigen Einsätzen von ein bis zwei Mitarbeitern, sagt aber auch: "Wenn aus der Bevölkerung der Wunsch nach Kontrollen geäußert wird, ist der Gemeindevollzugsdienst vorübergehend auch mal öfter unterwegs." Die drei Anwohner der Adenauerstraße haben die Vermutung, dass so mancher Nachbar die Stadt alarmiert, wenn ein Auto falsch parkt. Das kann Rügert bestätigen, das sei aber nicht der einzige Grund für die Kontrollen.

Wenn ein Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes einen Falschparker aufgeschrieben hätte, würde er auf einer der nächsten Touren wieder dort nachschauen, um den Lerneffekt zu überprüfen. Eine Tour durch die Vororte Litzelstetten, Dingelsdorf, Wallhausen und Dettingen dauere rund drei Stunden.

Viele Litzelstetter vermuten, dass gebührenpflichtige Anwohnerparkplätze entstehen sollen. Da gibt Walter Rügert Entwarnung: "Das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Anwohnerparkplätze dürfen nur ausgewiesen werden, wenn objektiver Parkplatzmangel auf den Privatgrundstücken herrscht, zum Beispiel bei der Gründerzeitbebauung im Paradies oder der Seestraße und wenn Parkdruck von außen entsteht. Beides ist nicht gegeben."

 

Das Bußgeld

Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer durch das Falschparken behindert, so kostet das mindestens 15 Euro. Die werden auch fällig, wenn an engen und unübersichtlichen Straßenstellen – etwa im Bereich von scharfen Kurven, bis zu fünf Meter vor oder auf Zebrastreifen und bis zu zehn Meter vor Ampeln geparkt wird. Auch das Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot schlägt mit 15 Euro zu Buche. Je länger das Auto falsch parkt und je größer die Behinderung ist, desto teurer wird das Bußgeld – es werden 20 bis 35 Euro fällig.