„Es war eine schreckliche Tat“, sagte die Kreuzlinger Bezirksgerichtspräsidentin und bezog sich auf die Blutnacht vom 30. Juli 2017 in der Konstanzer Diskothek Grey. Ein 34-Jähriger schoss um sich, tötete einen 50-jährigen Türsteher und verletzte mehrere Personen schwer, bevor er von der Polizei erschossen wurde.
„Natürlich interessiert es, wie es dazu kommen konnte. Also auch woher die Tatwaffe kam,“ fügte die Gerichtspräsidentin an. Zwei Männer, beide damals in Kreuzlingen wohnhaft, mussten sich deshalb am Montag vor dem Bezirksgericht verantworten. Sie hatten dem Todesschützen das Sturmgewehr ein halbes Jahr vor der Bluttat verkauft.
Waffenhandel auf dem Parkplatz von Stadler Rail
Der Hauptangeklagte, ein 32-jähriger Österreicher, hatte sich für die Verhandlung freistellen lassen und war nur durch seinen Verteidiger vertreten.
Er hatte die Waffe Ende November oder Anfang Dezember 2016 von einer Privatperson für 2000 Franken (circa 1800 Euro) gekauft. Die Übergabe fand auf dem Parkplatz der Firma Stadler Rail in Bussnang, einer Gemeinde bei Weinfelden, statt. Woher das Sturmgewehr der Marke Colt, Typ M16, ursprünglich stammt, konnte nicht geklärt werden.
Der Vorbesitzer war kürzlich in einem anderen Verfahren bereits verurteilt. Klar sei gemäß Staatsanwalt, dass die Waffe aus Beständen der US-Streitkräften stamme. Besitz und Handel sind illegal.
Probeschüsse aus der Waffe an Silvester 2016
Gar nicht einverstanden mit dem Waffenkauf war der Arbeitskollege des Österreichers, ein 35-jähriger Deutscher. Die beiden lebten zu der Zeit in derselben Wohnung in Kreuzlingen. „Ich kann nichts mit Waffen anfangen. Ich wollte das Gewehr auch nicht in meiner Wohnung haben“, sagte er vor Gericht. Auch mit den Probeschüssen seines Kollegen an Silvester 2016 in Kreuzlingen am See wollte er nichts zu tun haben.
Er schilderte die Situation, dass er das Gewehr loswerden wollte, dem Bruder seiner damaligen Freundin. Dieser sagte zu, die Waffe seinem Mitbewohner abkaufen zu wollen. So kam es, dass Anfang Februar der spätere Amokläufer die Waffe in der Wohnung in Kreuzlingen abholte.
Niedrige vierstellige Summen als Geldstrafen
Diese Vorgänge sind unbestritten und die beiden Angeklagten sind diesbezüglich auch geständig. Für Vergehen gegen das Waffengesetz hat sie das Gericht jetzt auch verurteilt. Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 40 Franken (35 Euro) auf Bewährung und eine Geldbuße von 1500 Franken (1350 Euro) wurden dem Österreicher aufgebrummt.
Der Deutsche erhält eine ebenfalls bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken (90 Euro) und eine Busse von 1000 Franken (900 Euro). Beide müssen zudem jeweils umgerechnet rund 6300 Euro Verfahrenskosten bezahlen.
Gericht: Bluttat war nicht vorhersehbar
Freigesprochen wurden beide aber wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen. Es gab keine Anzeichen oder Beweise, dass die beiden hätten wissen können oder müssen, dass der spätere Schütze eine Straftat mit der Waffe plant.
Zwischen dem Waffenverkauf und der Schießerei in der Disco verging fast ein halbes Jahr. Gemäß dem Gericht reiche es für diesen Straftatbestand nicht aus, von psychischen Problemen und Drogenkonsum des Käufers zu wissen. Wären sie in diesem Anklagepunkt für schuldig befunden worden, hätten beiden Freiheitsstrafen zur Bewährung und eine Ausweisung aus der Schweiz gedroht.