Die Wasserschutzpolizei Konstanz blickt auf ein ereignisreiches und hoffentlich unfallfreies Wochenende. Geschätzte 2500 Wasserfahrzeuge werden am Samstag zwischen Rhein und Hafen unterwegs sein, um das Seenachtfest mit dem Höhepunkt Feuerwerk am späten Samstagabend von Wasser aus zu beobachten. "Wir hangeln uns derzeit von Fest zu Fest", erzählt Andreas Dummel. "Wenn Sonntagabend ist und niemand ist zu Schaden gekommen, dann sind wir alle glücklich. Wir hoffen, dass sich alle an die Regeln halten."

30 Personen werden am Wochenende Dienst schieben, rund um die Uhr. Unterstützt werden die Konstanzer von Kollegen aus Friedrichshafen, Überlingen, Karlsruhe, Heilbronn und Kehl.

Auf Mario Schindler (links) und Andreas Dummel von der Wasserschutzpolizei wartet ein langes Wochenende mit dem Seenachtfest.
Auf Mario Schindler (links) und Andreas Dummel von der Wasserschutzpolizei wartet ein langes Wochenende mit dem Seenachtfest. | Bild: Schuler, Andreas

Der Trichter besteht am Samstagabend aus drei Zonen: aus der Sicherheitszone, aus der das Feuerwerk gezündet wird; hier dürfen keine anderen Wasserfahrzeuge hinein; und aus den zwei Ankerliegeplätzen, die bereits ab dem Morgen bevölkert werden.

"Ratsam ist eine frühe Ankunft, weil irgendwann kein Platz mehr sein könnte", sagt Mario Schindler von der Wasserschutzpolizei, der auf einem Boot Streife fahren wird. Die Ankerliegeplätze liegen zum einen neben dem Yachthafen Richtung Hörnle.

Bild 2: Wer das Feuerwerk beim Konstanzer Seenachtfest auf dem Boot erleben will, muss sich an diese Regeln halten
Bild: Schuler, Andreas

Zum anderen neben der Molemauer.

Bild 3: Wer das Feuerwerk beim Konstanzer Seenachtfest auf dem Boot erleben will, muss sich an diese Regeln halten
Bild: Schuler, Andreas

Der Seerhein und der Konstanzer Trichter können mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Pro Boot kostet das Seefeuerwerk laut Homepage des Veranstalters fünf Euro pauschal. Stefan Basel, Leiter des Amtes für Straßenverkehr und Schifffahrt im Landratsamt Konstanz, weiß davon nichts: "Wer ankert, darf das tun, ohne dass man von ihm eine Gebühr verlangen darf."

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Auch die Wasserschutzpolizei geht davon aus: "Ich kann doch niemandem verbieten, dort zu ankern und sich das Feuerwerk anzuschauen", sagt Andreas Dummel. In den vergangenen Jahren hat die DLRG auf freiwilliger Basis um eine Feuerwerkabgabe gebeten. Ein Teil des Geldes durfte die DLRG behalten. Auf dem Wasser gelten in der Zeit von Freitag, 10. August, 8 Uhr, bis Sonntag, 12. August, 20 Uhr, besondere Regeln:

Das sind die Regeln fürs Wochenende

  • Grillverbot: Auf privaten Wasserfahrzeugen ist in den Bereichen Bundesbahnhafen sowie im Konstanzer Yachthafen zwischen alter Rheinbrücke und Wasserwerk Grillen mit offenem Feuer oder Gas verboten.
  • Abstände: Im Bereich Bundesbahnhafen gelten für die Belegung von Liegeplätzen und Gastplätzen: Zwischen den Steganlagen zur Hafenstraße dürfen Boote nur in einem Bereich bis maximal 20 Metern von der Uferkante zurück über die gesamte Breite festmachen. Für den Bereich ab 20 Metern von der Hafenkante ist in jeder der fünf Gassen ein Sicherheitskorridor von mindestens sechs Metern für Rettungsfahrzeuge durchgehend freizuhalten. Die Außenmole darf im Hafen maximal bis zu einer maximalen Breite von zehn Metern belegt werden. Das vorderste Hafenbecken ist für die Vorrangschiffe permanent freizuhalten. Die übrigen Hafenbereiche sind freizuhalten. Zu den Kiesschiffen/Feuerwerkschiffen ist am Samstag, 11. August, 11 Uhr bis zum Verlassen des Hafens durch die Schiffe ein Sicherheitsabstand von 25 Metern einzuhalten.
  • Draußen bleiben: Schwimmen, Baden, Tauchen und Angeln im Uferbereich Frauenpfahl bis zur alten Rheinbrücke und weiter im Bereich Seestraße bis westliches Ende Yachthafen, ist am Samstag, 11. August, ab 12 Uhr bis Sonnenaufgang am Sonntag verboten.
  • Weg bleiben: Während des Feuerwerks beträgt der Schutzabstand auf dem Wasser 300 Meter zum Feuerwerk. Der Grund: glimmende Überreste vom Feuerwerk fliegen in dieser Sperrzone ins Wasser.
  • Vorrang lassen: Die Wasserfahrzeuge der Personenschifffahrt müssen nach Ende des Feuerwerks umgehend ihre Liegeplätze zu verlassen und die Rückfahrt anzutreten. Die anderen Wasserfahrzeuge im Konstanzer Trichter dürfen erst nach der Wegfahrt der Fahrgastschiffe Fahrt aufnehmen.
Bild 4: Wer das Feuerwerk beim Konstanzer Seenachtfest auf dem Boot erleben will, muss sich an diese Regeln halten
Bild: Schuler, Andreas
  • Mietboote an Land: Der Mietbootverkehr von und zum Gondelhafen beim Stadtgarten sowie zum Schifffahrtshafen Kreuzlingen ist nach Einbruch der Dunkelheit untersagt, da in diesem Bereich Wasserfahrzeuge aufgrund unzureichender Lichterführung und zu erwartender Unkenntnis der Bootsführer eine Gefahr für die übrige Schifffahrt bedeuten. Die Bootsvermietungsbetriebe müsen die Benutzer der Mietboote hierauf hinzuweisen.
  • Lieber alkoholfrei: Als Führer eines Wasserfahrzeuges gilt die wie beim Kraftfahrzeug die 0,5-Promillegrenze. Die Promillegrenze ist für Hobbykapitäne genauso hoch wie für Berufsschiffer. Mit einem Boot unter Alkoholeinfluss zu fahren, kann umfangreiche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Binnenschifffahrtsordnung verbietet das Steuern eines Wasserfahrzeuges ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille. Ob mit einem Sportmotorboot oder Ruderboot, spielt keine Rolle. Sobald eine Person ein Boot steuert, und sei es nur mit Paddeln, ist zu viel Alkohol tabu. Wer mit Alkohol im Blut Ausfallerscheinungen zeigst, darf bereits bei 0,3 Promille kein Boot mehr führen. Wer die 0,5 Promillegrenze überschreitet, dem droht ein Strafverfahren. Zudem kann die Polizei den Sportbootführerschein einziehen und das Boot sicherstellen. Unter 0,5 Promille ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wahrscheinlich. Ab 1,1 Promille gilt der Bootsführer als fahruntüchtig und wird strafrechtlich verfolgt. Ab 1,6 Promille wird der Bootsführer um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung nicht herum kommen. Übrigens: Wer die Promillegrenze im Boot verletzt, kann auch die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge verlieren.
  • Beleuchtung: Grundsätzlich muss nach Einbruch der Dunkelheit jedes Wasserfahrzeug mit einer Rundum-Beleuchtung ausgestattet sein – auch Kanus, Schlauchboote oder Ruderboote.