Die Münzen klirren in den Parkautomaten. Bernd Weidner aus Konstanz hat gerade sein Auto auf den Parkplätzen der Oberen Laube abgestellt. Wie es sich gehört, wirft er ein paar Münzen in den Automaten. Unter der Woche ist das in Konstanz auf der Laube schon lange Pflicht, nun aber auch an Sonn- und Feiertagen. „Ich wusste nicht, dass das Parken auf der Laube ab sofort gebührenpflichtig ist. Es macht das kostenlose Parken an Sonn- und Feiertagen noch schwieriger“, sagt Weidner.
Seit dem 21. Januar gilt im linksrheinischen Bereich der Innenstadt (Altstadt, Stadelhofen und Paradies), dass sonn- und feiertags auf städtischen Parkplätzen gezahlt werden muss. „Dies bedeutet, dass ab dann für das Parken auf allen innerstädtischen Parkplätzen ein Parkschein benötigt wird“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Konstanz.

Wirklich überall? Nein! Es gibt so eine Art kleine gallisches Dorf: der Schänzle Parkplatz. „Für die dortigen Parkplätze gibt es weiterhin keine Sonn- und Feiertagsbewirtschaftung“, wird in der Pressemitteilung verkündet. Und eine weitere Ausnahme gibt es: Auch Bürger mit einem Anwohnerparkausweis dürfen weiterhin dort ohne zeitliche Begrenzung parken.
Der Schänzleparkplatz bleibt kostenfrei
Aber wieso sind die Parkplätze bei der Schänzlehalle von der Regelung ausgenommen? Benedikt Brüne, Pressesprecher der Stadt Konstanz, hat eine einfache Antwort darauf: „Dass der Schänzle-Parkplatz nicht in die Änderung bezüglich der linksrheinischen Parkraumbewirtschaftung an Sonn- und Feiertagen mit einbezogen wurde, hängt mit der Schänzlehalle als Ort für Sportveranstaltungen zusammen.“
Das heißt: Um auch dort Parkgebühren erheben zu können, bräuchte es größere Abstimmungen mit den Stadtsportverbänden. Auch die Parkautomaten und die Beschilderung müssten geändert werden – „anders als im restlichen betreffenden linksrheinischen Parkraum“, wie Brüne schreibt.
Doch warum hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, auch an Sonn- und Feiertagen linksrheinisch Parkgebühren zu erheben? Die Begründung dafür kann der Stadtsprecher geben: „In einer so stark nachgefragten Stadt wie Konstanz ist es unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes beziehungsweise vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende wie auch im Hinblick auf die notwendige Haushalts-Konsolidierung nicht mehr zeitgemäß, an Feiertagen die zentralen Stellplätze nicht zu bewirtschaften.“
Er dreht die Frage sogar noch um: „Warum sonntags nicht bewirtschaften? Die Bewirtschaftung von Stellplätzen ist Bestandteil der vom Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzstrategie und der hierauf basierenden Mobilitätsstrategie (Verkehrsplanung – Stadt Konstanz).“ Ohnehin sei Konstanz auch eher ein Nachzügler, was die „Sonntagsbewirtschaftung“ anginge. In vielen anderen Städten würde man schon längst auch an diesen Tagen Gebühren verlangen.
Warum dann nicht in Kreuzlingen parken?
Jetzt mag vielleicht der ein oder andere findige Fuchs denken: Dann parke ich doch einfach in der Schweizer Nachbarstadt Kreuzlingen und passiere zu Fuß die Grenze. Doch diese Rechnung geht nicht ganz auf.
„Nein, es gibt keine kostenlosen, öffentlichen Parkplätze in Grenznähe“, muss Caroline Leuch, Pressesprecherin der Stadt Kreuzlingen, alle vermeintlichen Spürnasen enttäuschen. „Überall, ausgenommen in den weißen, nicht bewirtschafteten Zonen“ wird eine Parkgebühr erhoben, schreibt sie. Zwischen einem und 2,50 Franken müssen Autofahrer dort berappen.
Aber auch hier gibt es eine Ausnahme: die blauen Parkzonen. In diesem Bereich ist es Autofahrern erlaubt, für eine Stunde kostenlos zu parken – außer es ist anders ausgeschildert. Aber nur, wenn eine Parkscheibe sichtbar hinterlegt ist.