Nach den zahlreichen Verletzungen im Gesicht und am Körper nun die doppelte psychische Belastung: Der von drei jungen Männern in der Nähe der Konstanzer Diskothek Grey zusammengeschlagene und -getretene Marco Boxler wird zumindest zwei von ihnen wohl ein weiteres Mal vor Gericht wiedersehen. Denn ihre Anwälte haben Berufung eingelegt.
Damit ist der Weg für eine Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Konstanz bereitet. Da die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben auf Rechtsmittel verzichtet hat, gilt für die Angeklagten in der zweiten Runde das Verschlechterungsverbot. Einfach ausgedrückt: Dass sie versuchen, eine geringere Strafe zu bekommen, darf nicht zu einer höheren führen.
Die Angeklagten gestanden im ersten Prozess
Im Prozess am Amtsgericht Konstanz war es um einen Gewaltausbruch nach einem Diskobesuch gegangen, der über Südbaden hinaus für Aufsehen gesorgt hatte. Die drei jungen Männer aus Hilzingen hatten in den frühen Morgenstunden des 23. Oktobers 2022 zunächst auf einen gemeinsamen Bekannten eingedroschen.
Als der zufällig vorbeikommende Marco Boxler sie bat, damit aufzuhören, fielen sie über ihn her und richteten ihn so übel zu, dass Teile seines Schädels im Gesichtsbereich mit Platten an der richtigen Stelle fixiert werden mussten.

Das Amtsgericht verurteilte sie zu Haftstrafen
Bei den Männern, gegen die deshalb am 21. Juni verhandelt worden war, handelte es sich um zwei Brüder im Alter von 19 und 25 Jahren und ihren 28 Jahre alten Cousin. Alle drei gestanden in dem Prozess trotz einiger Ausflüchte die ihnen vorgeworfenen Taten. Außerdem zahlten sie Schmerzensgeld an Boxler und das erste Opfer.
Die zwei Älteren wurden schließlich zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt – ein Strafmaß, das nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der dritte und jüngste Täter erhielt zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung, muss für drei Wochen in den Jugendarrest und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil gegen ihn wurde sofort rechtskräftig, da alle Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.
Auch die anderen Beiden sind nach wie vor auf freiem Fuß. Denn das Urteil gegen sie gilt noch nicht, und das Gericht sieht auch keine Gefahr, dass sie sich verdrücken könnten.