Antonia Wintersig

Ein Ergebnis der Wahl steht jetzt schon fest: Mehr als die Hälfte der knapp 63.000 wahlberechtigten Konstanzer wird per Brief wählen. Der Trend zur Briefwahl lässt sich schon seit ihrer Einführung 1957 beobachten.

Bei der Landtagswahl im März nutzten sie 32,6 Prozent der Wähler. Bei dieser Bundestagswahl könnten es mehr als 50 Prozent werden. Bis Mittwoch (aktuellster Stand) sind bereits 32.800 Briefwahlanträge bei der Stadt eingegangen, wie die städtische Pressestelle auf Anfrage erklärte. Bislang sind 17.800 zurückgekommen, erklärte die Wahlleitung.

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Wer wird gewählt?

Anders als bei der Landtagswahl vergibt man bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Mit der Erststimme können Wahlkreiskandidaten direkt einen Sitz im Bundestag erreichen: Andreas Jung (CDU), Lina Seitzl (SPD), Sebastian Lederer (Bündnis90/Grüne), Ann-Veruschka Jurisch (FDP), Sibylle Röth (Linke) oder Andreas Hug (AfD). Von den weiteren Parteien kandidieren: Gordon-Yves Nothig (Freie Wähler), Matthias Harting (Internationalistische Liste), Michael Streitberger (LKR), Björn Langer (Die Partei), und Franz Weber (ÖDP). Mit der Zweitstimme wird entschieden, wie viele Sitze insgesamt an die jeweilige Partei gehen und wie am Ende die Verteilung der Parteien im Bundestag aussieht.

Das vorläufige Endergebnis dieser Wahl wird laut Stadtverwaltung aufgrund des hohen Briefwahlaufkommens recht spät erwartet, die aktuelle Prognose für das Land Baden-Württemberg liege bei 23 Uhr.

Jetzt noch Briefwahl?

Anträge auf Briefwahl können per Mail noch bis Freitag, 24. September, 18 Uhr, ausgestellt und Ersatzwahlscheine nach Verlust bis zum Samstag, 25. September, 12 Uhr. Die Unterlagen werden zugestellt. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Briefwahlantrag sogar bis 15 Uhr am Wahltag, 26. September, gestellt werden, erklärt die Stadtverwaltung.

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Ein Antrag per E-Mail muss folgende Angaben beinhalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer für Nachfragen und wenn möglich die Nummer aus dem Wählerverzeichnis, die aus der Wahlbenachrichtigung hervorgeht.

Persönliche Beantragung und Abholung der Unterlagen kann im Bürgersaal am Stephansplatz nur noch am Donnerstag (von 8 bis 17 Uhr) und Freitag (von 7.30 bis 14.30 Uhr) erfolgen. Mit unterschriebener Vollmacht kann das auch von anderen Personen erledigt werden.

Wegen der Gefahr eines verstopften amtlichen Briefkastens hat die Stadt für diesen Fall sogar eine Rufbereitschaft eingerichtet, die die Kästen dann leert. Wähler sind dazu angehalten, darauf zu achten, dass ihre Wahlunterlagen sicher in den Briefkasten gelangen.

Persönlich ins Wahllokal?

Wer am Sonntag an der Urne wählen will und seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat und nicht weiß, wohin er muss, kann sich entweder mit einem Nachbarn verabreden oder er nutzt den Wahllokalfinder der Stadt Konstanz. Für die Wahl im Wahllokal reicht es aus, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Ob ein Wahllokal einen barrierefreien Zugang hat, steht auf der Wahlbenachrichtigung oder kann bei der Wahlhotline erfragt werden. Ist das nicht der Fall, hilft die Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Was macht den Stimmzettel ungültig?

Ein gültiger Stimmzettel darf ausschließlich mit einem Zeichen wie Kreuz, Punkt oder Haken ausgefüllt werden. Ein Zeichen neben dem vorgesehenen Kreis führt nicht zur Ungültigkeit, solange erkennbar ist, welcher Kandidat und welche Partei gewählt wurde. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Smileys und Ähnliches sowie alle Zusätze, die über die zulässigen Abstimmungskennzeichen hinausgehen (Kommentare aller Art, Unterschriften) machen den Stimmzettel ungültig.

Alle Infos zur Wahl finden Sie unter konstanz.de/wahlen.

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