Endstation Konstanz: So hat sich ein Reisender die Fahrt im Fernbus wohl nicht vorgestellt. Wie aus einer Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Konstanz hervorgeht, haben Einsatzkräfte am Dienstag, 2. September, an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz-Kreuzlingen Kontrollen durchgeführt. Am Abend überprüften die Beamten auch die Insassen eines Fernreisebusses, die auf diese Weise ins Bundesgebiet einreisten.
Unter den kontrollierten Personen befand sich auch ein 44-Jähriger, der per Haftbefehl gesucht wurde. Wie die Pressestelle mitteilt, stellten die Beamten beim Abgleich seiner Daten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten hatte im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den ukrainischen Staatsangehörigen erlassen.
Allerdings war er die Zahlung bislang schuldig geblieben. Abschließend heißt es in der Pressemitteilung: „Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.“