Nachdem Mitte August im Kanton Thurgau eine Bank überfallen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft dem Täter Ende August eine Art Galgenfrist eingeräumt. Das Angebot an den Kriminellen: Melde dich bis Dienstag, 2. September, 12 Uhr mittags, bei der Kantonspolizei Thurgau.
Falls nicht, werde die Staatsanwaltschaft ein Foto veröffentlichen, welches das Gesicht des Gesuchten unverpixelt zeigt. Doch diese ungewöhnliche Strategie ging nicht auf, wie am Dienstagnachmittag klar wird.
Denn die Staatsanwaltschaft veröffentlicht – kurz nachdem die Frist abgelaufen ist – eine neue Pressemitteilung. Damit machen die Ermittler auch die Ankündigung wahr und zeigen das Bildmaterial, das ihnen zum Gesuchten vorliegt.

Damit beginnt die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann, der am Freitag, 15. August, kurz vor 16 Uhr eine Bankfiliale in Bürglen – einem Ort bei Weinfelden – an der Weinfelderstrasse betreten hatte und eine Angestellte dort verbal bedrohte. Er forderte Bargeld und flüchtete mit seiner Beute in Richtung Bahnhof. Der Mann wurde jedoch beim Betreten der Bank unvermummt von der Seite aufgenommen.
Dazu heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft Thurgau: „Trotz intensiver Ermittlungen und der verpixelten Veröffentlichung von Bildmaterial konnte der mutmaßliche Täter bisher nicht identifiziert werden. (...) Die Bilder werden nach der Identifizierung sofort von der Webseite entfernt.“
Wer Angaben zum abgebildeten Mann machen könne, wird gebeten, sich bei der Kantonspolizei Thurgau unter 058 3452222 zu melden. Anrufer aus Deutschland müssen die Schweizer Landesvorwahl 0041 nutzen.