Im Februar dieses Jahres erhält die Polizei in Schopfheim einen kuriosen Anruf eines Anwohners: Wie dieser berichtet, fährt ein junger Mann auf Rollschuhen durch die Innenstadt und besprüht Straßen und Fassaden mit einem Feuerlöscher. Weniger kurios ist, was im Anschluss passiert: Der unter Drogeneinfluss stehende Mann schlägt mit dem Feuerlöscher das Fenster eines Schmuckgeschäfts ein und erbeutet Waren im Wert von mehr als 1000 Euro. Dieser schwere Diebstahl war nur eine der insgesamt 15 Straftaten, für die sich der 29-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht Bad Säckingen zu verantworten hatte. Dafür muss er nun für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis – darüber hinaus droht ihm eine Abschiebung.
Angeklagter begeht Diebstahl mit einer Waffe
Nachdem er im Jahr 2014 nach Deutschland geflohen war, befand sich der Angeklagte zunächst auf dem besten Weg, seine Immigration zu einer Erfolgsgeschichte zu machen: Deutschkenntnisse, Hauptschulabschluss, Arbeit und später eine Maurerlehre – doch infolge des Konsums von Cannabis und Amphetaminen geriet er ab 2020 auf die schiefe Bahn, die ihn im Jahr 2022 erstmals für mehrere Monate wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls ins Gefängnis brachte. Seitdem sammelte der bis heute unter Bewährung stehende Mann zahlreiche weitere Straftaten, die vor dem Schöffengericht verhandelt wurden.
Lange Liste von Anklagepunkten
Fünffacher Diebstahl, Sechsfacher Computerbetrug, Diebstahl mit Waffen, Besitz von Betäubungsmitteln, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Sachbeschädigung – nach der Verlesung der Anklageschrift räumte der 29-Jährige alle diese gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe ein. Unter anderem hatte er im November 2024 mehrere Kleidungsstücke aus einem Geschäft in Lörrach entwendet und dabei ein Messer griffbereit bei sich geführt. Als ihn die Polizei zwei Monate später mit 26 Gramm Cannabis erwischte und ins Polizeirevier brachte, randalierte er dort und schlug zwei Beamten ins Gesicht – mit acht Monaten erhielt er für diesen Vorfall die höchste Einzelfreiheitsstrafe.
Angeklagtem droht nun die Abschiebung
„Sie begehen sinnlose Straftaten, mit denen Sie anderen massiv schaden“, stellte Richterin Hauser fest und bezog sich damit insbesondere auf den mehrfachen Diebstahl von EC-Karten und Ausweisdokumenten. Als Vorsitzende des Schöffengerichts begründete sie die Haftstrafe für den Angeklagten unter anderem mit dessen einschlägigen Vorstrafen und der zu den Tatzeitpunkten laufenden Bewährung. Mit einem Jahr und neun Monaten blieb sie dennoch unter der Forderung von Staatsanwältin Schmid, die in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten gefordert hatte.
Geständnis und Reue werden positiv bewertet
Positiv zu berücksichtigen, waren aus Sicht der Richterin das vollumfängliche Geständnis und die gezeigte Reue des Angeklagten sowie dessen gesamte prekäre Lebenssituation. Diese veranlasste ihn im Frühjahr dieses Jahres zu einem Suizidversuch, bei dem er schwere Verletzungen erlitt. Seitdem sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung hielt Hauser nicht für angemessen: „Eine positive Sozialprognose können wir beim besten Willen nicht erkennen“, so die Richterin.
Angeklagter bittet Richterin um eine letzte Chance
Für den Angeklagten selbst ging es bei der Verhandlung um mehr als nur die Freiheitsstrafe: Eine Abschiebung werde derzeit durch die Ausländerbehörde geprüft und durch die neuerliche Verurteilung wahrscheinlicher. Der Angeklagte erklärte, in seinem Heimatland Vergeltung für eine früher begangene Tat zu befürchten und bat die Richterin: „Geben Sie mir eine letzte Chance hier zu bleiben“. Die finale Entscheidung über seine Abschiebung trifft die Ausländerbehörde.