Stellen Sie sich vor, Ihnen fällt beim Stöbern auf einem Flohmarkt ein Gegenstand ins Auge. Sie feilschen mit dem Händler, einigen sich auf einen Preis und ergattern den Gegenstand. Sie schlendern weiter – doch nach ein paar Metern werden sie von der Polizei gestoppt. Denn: Sie haben gerade einen, in der Sprache des Zolls, verfassungswidrigen Inhalt nach Deutschland eingeführt.

Gleicher Flohmarkt, andere Gesetze

Dieses Szenario könnte sich so tatsächlich auf dem am Wochenende stattfindenden Flohmarkt in Konstanz und Kreuzlingen abspielen. Der Flohmarkt ist grenzüberschreitend und findet zugleich auf deutscher und Schweizer Seite statt – auch wenn das Überqueren der Grenze zu Fuß erfolgt und fast nicht auffällt, da der Flohmarkt fließend über die Grenze verläuft.

Trotzdem gelten hier dieselben Regeln, die auch sonst bei einem Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland gelten, wie Sonja Müller vom zuständigen Hauptzollamt Singen bestätigt: „Natürlich gelten auch bei einem grenzüberschreitenden Event wie dem Flohmarkt die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land nach einer Urlaubsreise.“

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Verkauf von NS-Gegenständen in der Schweiz erlaubt

Deswegen könnte ein vermeintliches Schnäppchen auf der Schweizer Seite des Flohmarkts ganz schön teuer werden. Denn es gibt Gegenstände, deren Besitz und Verkauf in der Schweiz erlaubt ist – in Deutschland aber nicht. Dazu gehören beispielsweise Gegenstände mit NS-Symbolik.

Dass deren Verkauf auf dem Flohmarkt in Kreuzlingen theoretisch erlaubt wäre, hatte so selbst Nicole Esslinger vom Thurgauer Tourismusverband nicht auf dem Schirm. „Das Thema kann bei uns noch nie auf, explizit verboten wäre der Verkauf von solchen Gegenständen aber tatsächlich nicht“, so Esslinger. Sie ist für die Organisation des Flohmarkts auf Schweizer Seite zuständig.

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Reichsadler-Briefe vergangenes Jahr in Konstanz verkauft

Auf deutscher Seite ist die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH Ausrichter des Flohmarkts. Sie weist auf das Verkaufsverbot von „Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ explizit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin.

Dennoch habe es vergangenes Jahr zwei Anzeigen gegeben, teilt das Polizeipräsidium Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage mit. In beiden Fällen seien Dokumente und Zeichen des Nationalsozialismus auf dem Flohmarkt zum Verkauf angeboten worden. Konkret soll es sich dabei unter anderem um Briefumschläge mit Reichsadler-Gravur gehandelt haben.

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Ein großes Problem sei der Verkauf oder die Einfuhr von verfassungswidrigen Gegenständen während des grenzüberschreitenden Flohmarkts aber nicht, ergeben Anfragen bei Bundespolizei und Hauptzollamt Singen. Und auf der Kreuzlinger Seite des Flohmarkts ist es nach diesem Wochenende wohl auch vorbei mit dem theoretisch möglichen Verkauf: Nicole Esslinger von Thurgau Tourismus will den Verkauf solcher Gegenstände ab nächstem Jahr durch eine entsprechende Änderung in den AGB verbieten.