Die Stadtverwaltung Konstanz will verhindern, dass die Letzte Generation das Konstanzer Seenachtfest und die Anreise zu dem Spektakel stört. Per Allgemeinverfügung vom Donnerstag, 10. August, hat sie alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf den Konstanzer Straßen am Samstag, dem 12. August, von 12 bis 24 Uhr untersagt.
Die Klima-Aktivisten hatten eine Protestdemo für Samstag, 14.30 Uhr, öffentlich angekündigt – aber laut Stadtsprecherin Anja Fuchs bisher nicht bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Zeit dazu wäre nur bis Donnerstag, 14.30 Uhr, gewesen. Doch diese Frist ließ die Letzte Generation verstreichen.
Verhindern will die Stadt aber nicht nur den Protestzug durch die Stadt, eingeschlossen sind in die Verfügung ebenso die Bundesstraße 33 inklusive deren Auf- und Abfahrten im Stadtgebiet von Konstanz sowie die Landesstraße L220 (sie führt vom Sternenplatz bis zur Westtangente bei Wollmatingen).
Auch auf dem Altstadtring und den darin liegenden Straßen der denkmalgeschützten Innenstadt, allen Erschließungs- und Umgebungsstraßen rund um die Polizeidienststelle Benediktinerplatz, die Feuerwehr in der Steinstraße, das Klinikum und das Herzzentrum in der Luisenstraße/Mainaustraße sowie auf dem Veranstaltungsgelände des Seenachtfestes dürfen keine Versammlungen stattfinden.
Bestimmte Straßenblockaden ohnehin verboten
Eine genaue Auflistung der Straßen ist der Allgemeinverfügung auf der Internetseite der Stadtverwaltung zu entnehmen. Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmer fest mit der Fahrbahn oder Gegenständen auf der Fahrbahn oder aber mit anderen Personen verbinden (etwa durch Ankleben oder Anketten), seien ohnehin verboten, betont die Stadt in ihrer Pressemitteilung.
Die Letzte Generation in Konstanz wurde von der Verfügung offenbar auch überrascht. Man könne sich dazu derzeit nicht äußern, sagte der Presseverantwortliche Raúl Semmler dem SÜDKURIER. Allerdings besteht die Taktik der Aktivisten generell darin, die gewohnten (und kritisierten) Abläufe zu stören. Eine angemeldete Versammlung unter bestimmten Auflagen abzuhalten, dabei für möglichst wenig Behinderungen zu sorgen und dadurch kaum Aufmerksamkeit zu erzeugen, widerspricht diesem Anliegen.