Am Freitagabend gegen 18.50 Uhr lieferten sich drei Autofahrer auf der Reichenaustraße und der Schänzlebrücke in Konstanz ein illegales Autorennen. Dies teilte das Polizeipräsidium am Samstag mit.

Sie seien mit stark überhöhter Geschwindigkeit Richtung Schweizer Grenze gefahren, hätten immer weiter beschleunigt und sich gegenseitig überholt.

Polizeikontrolle von Autoposern, Symbolfoto.
Polizeikontrolle von Autoposern, Symbolfoto. | Bild: Uwe Anspach

Eine Streife verfolgte die Autos und konnte einen der drei Fahrer schließlich schnappen. „Es war ein 31-Jähriger mit deutschem Kennzeichen, der nicht aus Konstanz kam, sondern von weiter weg“, sagte Joachim Kleiser vom Führungs- und Lagezentrum auf SÜDKURIER-Anfrage.

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Hinweise zu den zwei anderen Beteiligten gab dieser nicht, ihm wurde sein Führerschein abgenommen. Auch Alkohol und Drogen waren nicht im Spiel, wie Kleiser angab.

Vermutlich zwei C-Klasse-Fahrer

Nun sucht die Polizei Konstanz nach Zeugen und bittet um Hinweise. Das ist über die anderen beiden Pkw bekannt: Ein Fahrzeug war eine Limousine, eventuell eine Mercedes-AMG C-Klasse. Das andere war vermutlich ein neueres Modell eines weißen Mercedes C-Klasse.

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Das Polizeipräsidium appelliert an die Bevölkerung: Falls jemanden am Freitagabend im Stadtgebiet Konstanz das Fahrzeugtrio durch ihre Fahrweise mit starken Beschleunigungsmanöver aufgefallen ist, soll er sich beim Polizeirevier Konstanz unter der Telefonnummer 07531/995-2222 melden.

Autorennen in Region keine Seltenheit

In der Region ist es leider keine Seltenheit, dass illegale Autorennen veranstaltet werden. Sie können tödlich enden und werden hart bestraft. Seit 2017 gibt es den sogenannten Raser-Paragraph im Strafgesetzbuch: 315d.

So kann es enden: Zerstörte Fahrzeuge nach einem Autorennen in Hagen. Archivfoto
So kann es enden: Zerstörte Fahrzeuge nach einem Autorennen in Hagen. Archivfoto | Bild: Alex Talash

Darin steht, dass Beteiligte an einem solchen Rennen für bis zu zwei Jahre hinter Gitter wandern können – oder eine hohe Geldstrafe zahlen müssen. Das gilt auch für Raser, die allein unterwegs sind.

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Erst kürzlich wurden vorm Amtsgericht Singen zwei junge Männer wegen eines illegalen Autorennens zu jeweils 10.000 Franken Strafe verurteilt.

Auf Todesfahrt folgte Gefängnisstrafe

Bei der Todesfahrt an der Schwenniger Steige 2019, bei der drei Personen starben und vier schwer verletzt wurden, wurde der Raser zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.