Auf der „Lodi“ gibt es kein Bistro mehr, dafür aber Automaten mit Speisen und Getränken, an denen keine Verpackungssteuer erhoben wird. Die Abgabe muss auf der Fähre auch nicht entrichtet werden, wie der SÜDKURIER bereits berichtete. „Die Steuerhoheit der Gemeinde ist nach herrschender Rechtsprechung auf das Gemeindegebiet beschränkt. Dieses endet an der Uferlinie“, so die Pressestelle der Stadt Konstanz seinerzeit auf Nachfrage.
Damit will sich die Gemeinderatsfraktion FGL&Grüne nicht zufriedengeben. Sie stellt nun den Antrag, dass auch auf den Fähren der Stadtwerke Konstanz Verpackungssteuer erhoben werden soll. Sie zitiert von der Homepage der Stadtwerke Konstanz, dass deren Ziel sei „aktiver Treiber und Akteur dieser Entwicklung zu sein und die Stadt bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen“.
Ein Dorn im Auge ist der Fraktion der Müll, denn sie schreibt in einer Medienmitteilung: „Bedauerlicherweise werden die Stadtwerke Konstanz auf ihren Fähren, statt in den bisherigen Bistros, Speisen und Getränke nur noch in Automaten anbieten, was ein erhöhtes Aufkommen an Verpackungsmüll bedeutet.“
FGL&Grüne führen in ihrem Antrag als Gründe an, dass die Stadtwerke als hundertprozentige Tochter der Stadt Konstanz mit gutem Beispiel vorangehen sollte „und keine fragwürdige Ausnahme für sich in Anspruch nehmen“.
Schließlich fände ein Verkauf von Speisen und Getränken auf den Fähren auch in den Häfen (und damit auf Konstanzer Gemarkung) statt und der Abfall werde in Konstanz entsorgt. Außerdem erklärt die Fraktion, dass alle kommunalen Steuern, beispielsweise die der bisherigen Bistropächter, von Konstanz erhoben würden, auch wenn der Verkauf der Speisen auf dem See stattfände.
Wollen die Stadtwerke freiwillig die Abgabe zahlen?
Jetzt stellt sich die Frage, ob die Stadtwerke freiwillig Verpackungssteuer erheben oder auf Mehrweggeschirr umstellen wollen. Hierzu schreibt Christopher Pape von der Pressestelle der Stadtwerke: „Bei dieser Frage gilt es, mehrere Aspekte zu beachten: So geben beispielsweise nicht die Stadtwerke Konstanz Speisen und Getränke ab, dies erfolgt durch den Gastronomiepächter.“ Ferner gebe es einen Pachtvertrag, der erst bei Neuausschreibung anpassbar wäre.
Grundsätzlich stelle sich die Frage, inwiefern eine Steuer überhaupt erhoben werden könnte, so die Stadtwerke-Pressestelle. „Denn mit der Uferlinie, in diesem Fall der Molenkante, endet laut Auskunft der Stadt Konstanz die Gemarkung Konstanz. Die Steuerhoheit der Gemeinde ist nach herrschender Rechtsprechung jedoch auf das Gemeindegebiet beschränkt.“
Die Verpackungssteuer greife deshalb nur auf Konstanzer Gemarkung. Maßgeblich ist dabei nicht der Sitz des Betriebes, sondern wo die Einwegverpackung in den Umlauf gebracht wird. Pressesprecher Pape folgert: „Somit könnte – auch freiwillig – keine Steuer gezahlt werden, die gar nicht erhoben werden kann.“