Seit dem 1. Januar ist sie in Konstanz allgegenwärtig: Die Verpackungssteuer. Ob Kaffeebecher, Nudelbox oder Döner-Folie, beim Kauf von To-Go Speisen muss in der ganzen Stadt eine Abgabe entrichtet werden. Die 50 Cent plus Mehrwertsteuer sollen Verpackungsmüll reduzieren und das Klima entlasten.

Doch auf dem Wasser bleibt man von der Steuer verschont, wie der SÜDKURIER bereits berichtete. Die Fähren der Stadtwerke Konstanz erheben keine Verpackungssteuer in ihren Bistros. Wenn es nach der Fraktion von FGL&Grüne geht, soll sich das jedoch bald ändern.

„Die Stadtwerke haben sich verpflichtet, die Stadt bei der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen“ schreibt die Fraktion FGL&Grüne in einem Antrag im Gemeinderat. Darin fordern die Gemeinderäte eine Erhebung der Verpackungssteuer auf allen Fähren der Stadtwerke Konstanz.

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Die Fraktion argumentiert, dass der Verkauf und Verzehr der Speisen auch auf Konstanzer Gemarkung stattfinde und der Müll größtenteils auch dort entsorgt werde. Deshalb gäbe es keinen Grund, den Stadtwerken – einem städtischem Unternehmen – „fragwürdige Ausnahmen“ zu gewähren, wie Stadträtin Dorothee Jacobs-Krahnen in einer Pressemitteilung schreibt.

Stadt hält Forderung für rechtswidrig

Mittlerweile hat die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme auf die Forderung reagiert. Sie empfehlen dem Gemeinderat, den Antrag von FGL&Grünen abzulehnen. „Weder der Verkauf, noch der Verzehr des Produkts erfolgt typischer Weise im Gemeindegebiet der Stadt“, so Helge Kropat, Abteilungsleiter Steuer der Stadt Konstanz. So würde zumindest ein Teil der Speisen und Getränke auch in Meersburg verzehrt werden, da die Fähre ja in beide Richtungen verkehre.

Helge Kropat war an der Entwicklung der Verpackungssteuer maßgeblich beteiligt. In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung schreibt er, ...
Helge Kropat war an der Entwicklung der Verpackungssteuer maßgeblich beteiligt. In einer Stellungnahme der Stadtverwaltung schreibt er, für den Lenkungszweck der Steuer dürfe keine rechtswidrige Entscheidung getroffen werden. | Bild: Scherrer, Aurelia | SK-Archiv

Dementsprechend wäre eine Aufnahme der Fähren in die bestehende Verpackungssteuer unzulässig, da die Örtlichkeit nicht mehr gegeben sei. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, das Leitsätze zu Erhebung einer solchen Abgabe formulierte. Laut diesem ist die Örtlichkeit gegeben, wenn der Verbrauch typischerweise im Gemeindegebiet erfolgt. Hier treffe das aber nicht zu, so Kropat in der Stellungnahme.

Rechtlicher Status unklar

Ob eine Verpackungssteuer auf den Fähren nun tatsächlich rechtswidrig ist, lässt sich nicht final sagen. Die Gemarkung der Stadt Konstanz endet offiziell bei der Uferlinie. Die zentrale Frage ist, ob die Örtlichkeit auf der Fähre gegeben ist. Die Verwaltung verweist dafür auf ein Gerichtsurteil von 1997. Damals wurde vom Verfassungsgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass das Recht einer Gemeinde zur Erhebung örtlicher Verbrauchs- und Aufwandsteuern sich grundsätzlich nicht auf die Wasserfläche des Bodensees erstrecke.

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Inwiefern dieser Präzedenzfall hier anwendbar ist, bleibt aber noch offen. Der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss (HFK) berät am 23. September über den Antrag und die Stellungnahme der Stadtverwaltung. Zwei Tage später soll im Gemeinderat dann darüber abgestimmt werden.