Um den Autoverkehr weiter aus der Fahrradstraße zurückzudrängen, will die Stadt vier neue Poller vor der Kreuzung Moltke-/Gustav-Schwab-/Jahnstraße errichten, und zwar als Diagonalsperre schräg über die Straße.
Der Haken an der Sache: Den Förderantrag wollte die Verwaltung Ende März 2025 einreichen, wurde aber von einer neuen Vorschrift des Landes Baden-Württemberg überrascht. Denn bei Fuß- und Radverkehrsmaßnahmen wurde die Bagatellgrenze erhöht, in diesem Fall von 50.000 auf 100.000 Euro.
Somit werden nur noch Maßnahmen über dieser Grenze gefördert, doch die Kosten für den Einbau der Poller und nötige Tiefbauarbeiten schätzte die Stadt auf 60.000 Euro. 51.000 Euro davon hätte das Land Baden-Württemberg bezahlt, der städtische Anteil lag bei 9000 Euro. Das ist hinfällig.
Die Stadt will nun die Planungen so anpassen, dass die neue Kostenschätzung knapp über der nötigen Grenze liegt – damit würde der städtische Anteil über 15.000 Euro betragen. Deutlich mehr als vor der Änderung, aber viel weniger als 60.000 Euro ohne Förderantrag. Das Land also zahlt nur mit, wenn es teurer wird: Ist das Verschwendung von Steuergeld? Und ist es nicht absurd, dass Kommunen mehr Geld ausgeben sollen, um am Ende weniger auszugeben?
Das sieht Wenke Böhm, Sprecherin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, anders: „Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurde als Instrument zur Förderung größerer Infrastrukturprojekte konzipiert. Kleinere Maßnahmen führen zu überproportional hohem Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung von Anträgen.“ Deshalb wurde das Gesetz überarbeitet.

Kommunen könnten aber kleinere Vorhaben förderfähig gestalten, indem sie zum Beispiel mehrere Diagonalsperren auf einer Radroute beantragen oder das Projekt durch „geeignete Begleitprojekte“ wie die Installation von Fahrradbügeln, die Verbreiterung des Gehwegs in die Fahrbahn hinein oder die Pflanzung von Bäumen erweitern.
„Eine rein formale Anhebung der veranschlagten Kosten zur Überschreitung der Bagatellgrenze ist nicht zielführend“, so Böhm. Die Regierungspräsidien prüften die Angemessenheit der Kostenschätzung bei Anträgen. „Damit wird sichergestellt, dass mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgegangen wird.“
Noch mehr Fahrradbügel?
Bekommt Konstanz also noch mehr Fahrradbügel? Oder wie soll der Förderantrag die Bagatellgrenze überschreiten? Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn antwortet: „Die Verwaltung prüft nur Modifikationen der Maßnahme, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zugutekommen. So sind Verbesserungen im Sinne der Barrierefreiheit denkbar, die bisher nicht Teil der Maßnahme waren.“
Von Verschwendung von Steuergeld könne keine Rede sein: „Es ist nicht beabsichtigt, goldene Pflastersteine einzubauen oder überflüssige Ausgaben zu tätigen“, so der Bürgermeister. Bis der neue Antrag fertig ist, fristet der einzige Poller in der Fahrradstraße weiter ein einsames Leben.