Fast anderthalb Jahre nach einem Einsatz der Wasserschutzpolizei (Wapo) gegen einen betrunkenen Bootsführer und seine Begleiterin in einer Bucht neben der Insel Mainau geht der Fall nun Anfang 2024 vor Gericht. Das bestätigt der Konstanzer Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber dem SÜDKURIER. Der genaue Termin steht aber noch nicht offiziell fest.
Als Zeugen dürften dann auch jene Wasserschutzpolizisten gehört werden, die wegen ihrer Vorgehensweise am 28. August 2021 selbst ins Visier geraten waren. Ein ehemaliger Richter, der beobachtet hatte, wie das Paar im Sportboothafen Staad an Land gebracht wurde, hatte Fahrlässigkeit und übertriebene Härte der Polizisten kritisiert.
Die Staatsanwaltschaft sieht das aber offenbar anders. „Die Verfahren gegen vier Polizeibeamte wurden eingestellt“, sagt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Man müsse davon ausgehen, dass ihr Verhalten rechtmäßig war. Ganz vom Tisch ist die Angelegenheit damit allerdings nicht. Die von dem Polizeieinsatz Betroffenen haben laut Mathy Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingelegt.
Das angetrunkene Paar war an jenem warmen Sommerabend auf seinem Boot von einer Wapo-Streife aus Überlingen kontrolliert worden. Laut Polizeipräsidium Einsatz verhielt es sich dabei aggressiv und renitent; die Beamten riefen schließlich Verstärkung aus Konstanz und verfrachteten die Frau und den Mann in zwei offene Boote, um sie nach Staad zu befördern. Und zwar in Handschellen und ohne Schwimmwesten.

Im Sportboothafen mussten sie direkt unterhalb des Clubhauses Lände und damit vor den Augen der Gäste über eine Leiter an Land steigen, obwohl es eine unauffälligere und für Betrunkene ungefährlichere Anlegemöglichkeit gegeben hätte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht, Strafbefehle mit Geldstrafen gegen das Paar zu verhängen. Die Frau, die bei der Kontrolle auch eine Polizistin verletzt haben soll, soll demnach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zahlen. Der Mann wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und der Trunkenheitsfahrt mit dem Boot belangt.
Über den ersten Antrag ist noch nicht entschieden. Der zweite Strafbefehl wurde zwar vom Gericht erlassen, doch der Bootsführer hat laut Amtsgerichtsdirektor Klaiber Einspruch eingelegt. Deshalb kommt es nun zum Prozess.