Heftiger Unfall während der Einsatzfahrt: Am Mittwochmittag, 20. November, hat sich auf dem Sternenplatz eine Kollision zwischen einem Polizeiwagen und einem Mercedes ereignet, der SÜDKURIER berichtete. In einer Pressemitteilung vom Donnerstag teilt das Polizeipräsidium Konstanz nun neue Erkenntnisse mit. Inzwischen ist klar, dass der Streifenwagen, eine Mercedes-C-Klasse des Polizeireviers Konstanz, zu einem Brandalarm auf der Theodor-Heuss-Straße in Richtung Innenstadt unterwegs war.
„Auf dem Sternenplatz fuhr der Streifenwagen bei Rot zeigender Ampel mit Blaulicht und Martinshorn in den Einmündungsbereich und kollidierte dabei mit einem von der Alten Rheinbrücke kommenden, in Richtung Spanierstraße abbiegenden Mercedes eines 63 Jahre alten Mannes“, heißt es in der Mitteilung an die Medien.
Durch die Wucht des Zusammenstoßes erlitten sowohl der 63-jährige Fahrer des Mercedes als auch die beiden Beamten im Streifenwagen – im Alter von 25 und 26 Jahren – Verletzungen. Rettungswagen brachten die drei verletzten Personen zur weiteren Versorgung in eine Klinik.
Die beiden Fahrzeuge sind laut Polizeiangaben Schrott, am Wagen des 63-Jährigen entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von 2000 Euro, die Höhe des Schadens am Einsatzwagen schätzen die Beamten auf rund 35.000 Euro. Wie die Polizei angibt, gelten für deren Einsatzfahrzeuge in der Regel die üblichen Listenpreise von Mercedes, plus etwas Aufschlag für Blaulicht, Martinshorn und Funk.
Erhöhte Vorsicht bei roter Ampel
Doch was gilt eigentlich bei roter Ampel? Wie Katrin Rosenthal, Sprecherin des Präsidiums, auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärt, dürfen Einsatzfahrzeuge grundsätzlich rote Ampeln überfahren. Klar sei allerdings auch, dass bei der Einsatzfahrt mit Martinshorn und Blaulicht eine besondere Sorgfaltspflicht bestehe.
Dazu heißt es im Paragraf 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der sich mit Sonderrechten – beispielsweise für Blaulichtorganisationen – beschäftigt, unter Absatz acht: „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“ Dabei gilt beispielsweise „größtmögliche Vorsicht“ zu leisten. Auch die Geschwindigkeitsüberschreitung kann zulässig sein, darf aber mit keiner erheblich erhöhten Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verbunden sein.
Übrigens: In diesem Jahr hat es laut Polizeiangaben 94 Unfälle unter Beteiligung eines Polizeifahrzeugs im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz gegeben. Davon waren 63 eigenverschuldet und 26 fremdverschuldet. Hinzu kommen fünf Wildunfälle. Im Jahr 2023 kam es zu insgesamt 106 Unfällen mit polizeilicher Beteiligung, 83 davon eigen-, 17 fremdverschuldet sowie sechs Wildunfälle. Bei den erfassten Unfällen handele es sich jedoch nicht nur um Kollisionen dieser Dramatik, sondern auch um Unfälle „wie ‚gegen einen Poller gefahren‘, beim Wenden ein Verkehrsschild übersehen und dergleichen“.
Verkehrspolizei ermittelt
Wer nun letztendlich die Schuld an dem Unfall trägt, dazu hat die Verkehrspolizei Mühlhausen-Ehingen die Ermittlungen übernommen. Sie bittet die Autofahrer, die unmittelbar vor dem Zusammenstoß hinter dem Mercedes und dem Streifenwagen unterwegs waren und Passanten, die an den Bushaltestellen im Bereich des Sternenplatzes standen, sich unter der Telefonnummer 07733 99600 zu melden.