Ein Tempo-30-Schild nach dem nächsten. Unter den runden Verkehrszeichen sind dann auch noch zusätzliche Schilder angebracht, auf denen „Lärmschutz“ geschrieben steht. Einige Konstanzer klagen über diesen Schilderwald. Gefühlt an jeder Einmündung steht nun solch ein Schilder-Duo. Muss das sein?
Grund ist der Lärmaktionsplan, der auf einer EU-Richtlinie basiert und den der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen hat, um den gesundheitsschädlichen Verkehrslärm zu minimieren. Dafür wurde nun in Konstanz und den Teilorten fast flächendeckend Tempo-30 eingeführt.
Auf einzelnen Abschnitten wie der Fürstenbergstraße (Buhlenweg bis Wollmatingerstraße), der Wollmatingerstraße (Fürstenbergstraße bis Zähringerplatz) und der Mainaustraße (Glärnischstraße bis Staader Straße) wird Tempo-40 für den Lärmschutz ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss, den die CDU beantragt hatte, die sich für diese Straßen eigentlich weiterhin Tempo-50 gewünscht hätte.
Wie viele Schilder wurden aufgestellt?
Noch sind nicht alle Straßen, die im Lärmaktionsplan ausgewiesen sind, entsprechend gekennzeichnet. „Es werden an voraussichtlich etwa 168 Standorten Schilder installiert“, schreibt die Pressestelle der Stadt Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage.
Wie viele Schilder werden benötigt und was kostet die Umsetzung des Lärmaktionsplans? Darauf schreibt die Pressestelle: „Die Kosten für Material, Demontage und Montage belaufen sich auf circa 315 Euro pro Schilderstandort, in der Regel also ein T-30- beziehungsweise T-40-Schild in Kombination mit dem Schild Lärmschutz.“
Bei 168 Standorten à etwa 315 Euro lägen die Gesamtkosten bei ungefähr 52.920 Euro. Dazu merkt die Pressestelle der Stadt allerdings an: „Da die Maßnahme noch nicht endabgerechnet ist, kann noch keine genaue Anzahl angegeben werden.“
Warum stehen an jeder Ecke Schilder?
Und warum müssen die Schilder an jeder Kreuzung stehen? Ist es nicht möglich, generell Tempo 30 auszuweisen und lediglich die hiervon abweichenden Tempolimits auszuweisen? „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass nach jeder einmündenden Straße auf die beschränkte Geschwindigkeit hingewiesen werden muss, wenn mit ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist“, schreibt die Pressestelle.
Dies gelte auch, wenn man aus einer Tempo-30-Zone kommt, denn die gesetzlichen Grundlagen und die aufzustellenden Verkehrsschilder seien für beide Geschwindigkeitsbegrenzungen unterschiedlich. Für Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Lärmschutz sei die Schildkombination vorgegeben, die derzeit montiert wird. „Leider ermöglicht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, dass die Stadt für das gesamte Stadtgebiet 30 km/h vorschreibt und dies beispielsweise an den Ortseingangstafeln beschildert“, so die Pressestelle.