Es war einer der heftigsten Bahnunfälle in Konstanz in den vergangenen Jahren: Am Dienstag, 31. Oktober 2023, raste ein Zug der Schwarzwaldbahn quasi ungebremst in ein Fahrzeug, das fahrerlos am Bahnübergang Riedstraße auf den Gleisen stand.
Der VW Caddy wurde vom heran rauschenden Zug am Haltepunkt Wollmatingen zerschmettert und weggeschleudert, ein Video zeigte damals den dramatischen Vorfall. Noch Sekunden vor der Kollision rannte ein Mann bei geschlossenen Halbschranken über die Schienen.
Wie durch ein Wunder wurde niemand verletzt. Zwar hatte der Triebfahrzeugführer der Bahn, die aus Richtung Bahnhof Konstanz kam, eine Notbremsung eingeleitet. Viel brachte das allerdings nicht mehr, erst 300 Meter nach der Kollision kam der Zug zum Stehen.

Bei dem Unfall wurde der Wagen vollständig zerstört, der Zug trug Schäden im Frontbereich davon und auch der Bereich am Bahnübergang, beispielsweise zwei Ampelanlagen und ein Zigarettenautomat, wurden beschädigt.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat inzwischen den Strafbefehlsantrag gegen den damals 43-Jährigen, der sein Auto einfach stehen ließ, beim Amtsgericht Konstanz gestellt. Das teilt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf SÜDKURIER-Nachfrage mit. Der Vorwurf für sein Vergehen lautet auf fahrlässigen, gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Über 375.000 Euro Schaden
Der Mann hatte sein Fahrzeug im Schienenbereich stehen lassen und hätte die große Gefahr seines Handels erkennen müssen, so Mathy. Durch die heftige Kollision seien außerdem große Schäden, nicht nur am Fahrzeug, sondern auch „Fremdschäden“ entstanden – unter anderem am Steuerwagen, den Bahnschranken und im Unfallbereich. Diese betrügen zusammengerechnet knapp 375.000 Euro.
„Der Strafbefehl ist rechtskräftig“, sagt Andreas Mathy dem SÜDKURIER. Das Amtsgericht habe ihn mittlerweile erlassen. „Es gab zwar einen Einspruch, dieser wurde aber zurückgenommen.“ Der Fahrer des Caddys gilt somit als verurteilt, ein Strafbefehl ist dem gleichzusetzen.
Seine Geldstrafe beträgt 120 Tagessätze, zur Höhe macht Mathy aufgrund von Persönlichkeitsrechten keine Angaben. Tagessätze werden nämlich anhand des Einkommens festgelegt, weshalb so auf dieses Rückschlüsse gezogen werden könnten. Zusätzlich dürften auf den Mann wegen der Fremdschäden aber noch weitere zivilrechtliche Folgen zukommen, so der Staatsanwalt abschließend.