Es ist ein Konflikt, der seit Jahren schwelt und bei dem maßgeblich drei Parteien eine Rolle spielen. Zum einen der Verein Niederburg Vital, der den Gassenfreitag ausrichtet. Zum anderen die Stadtverwaltung, die als Genehmigungsbehörde die Veranstaltung auf rechtliche Füße stellt. Und zu guter Letzt lärmgeplagte Anwohner, die wiederum von der Lärmschutz-Initiative Konstanz (Link) vertreten werden.

Nach der ersten Auflage der Veranstaltungsserie, deren Zukunft aufgrund von verschärften Sicherheitsmaßnahmen im Blick des öffentlichen Interesses stand, wird die Sache nun zum Fall für die Justiz. So hatte Link bereits im Vorfeld des ersten Events, das am 2. Mai stattfand, Widerspruch gegen die behördliche Musikgenehmigung der Veranstaltung, die ihr von der Stadt erteilt wurde, eingelegt.

Ferner hat die Initiative am Mittwoch, 30. April, vor dem Feiertag, 1. Mai, weitere rechtliche Schritte eingeleitet und einen Eilantrag zur Entscheidung beim Verwaltungsgericht Freiburg gestellt – welcher jedoch keine Auswirkung auf den ersten Gassenfreitag hatte. Die Stadt hatte daraufhin in aller Kürze der Zeit noch eine Stellungnahme abgegeben. Noch ist unklar, wie es jetzt genau in der Sache weitergeht.

Das könnte Sie auch interessieren

Stadt bewegt sich in Spannungsfeld

„Wir müssen nicht nur bei der Sicherheit, sondern insbesondere beim Lärmschutz alle Interessen in Ausgleich setzen“, sagt Bettina Parschat, Leiterin des Bürgeramts, zum grundsätzlichen Vorgehen. Dazu gehöre das Interesse des Ausrichters an einer wirtschaftlichen Veranstaltung, das der Stadt und ihrer Bewohner an einem vielfältigen Veranstaltungsangebot und das der betroffenen Anwohner auf ihre Nachtruhe beziehungsweise eingehaltenen Lärmschutz. „In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns immer“, so Parschat auch im Hinblick auf andere Veranstaltungen im Stadtgebiet.

Beim Gassenfreitag nehme man – auch nachdem es in den vergangenen Jahren immer wieder Treffen, aber eben auch Unstimmigkeiten zwischen den Parteien gegeben hatte – nach eigenen Angaben Rücksicht auf die Belange der Anwohner. Beim Gassenfreitag gehe es um sechs Abende im Jahr, an denen zwischen 18.30 und 22 Uhr die Niederburg zum Treffpunkt für Konstanzer wird. Von den angesetzten dreieinhalb Stunden gebe es aufgrund von Pausenzeiten der Bands zweieinhalb Stunden Musik. Ferner ende die Veranstaltung zur Nachtruhe um 22 Uhr.

Das könnte Sie auch interessieren

Zusätzlich schreibe man Lärmmessungen, vor allem an Musikstandorten, vor. Kurzum: „Wir sind der Auffassung, dass wir die Anwohnerbelange sehr gut mit berücksichtigen und ihnen damit Rechnung tragen“, sagt die Leiterin des Bürgeramts. Insgesamt habe der Lärmschutz an Veranstaltungen in Konstanz eine hohe Priorität.

„Wir liegen da auf unterschiedlichen Positionen“

Klar sei allerdings: Nach der Corona-Pandemie habe sich der „Widerstand von einigen wenigen“ Anwohnern verstärkt, diese würden von der Lärmschutz-Initiative unterstützt. In der Folge habe man 2023 alle Beteiligten an einen runden Tisch gebracht, dabei seien auch „Zugeständnisse gemacht“ worden. Auch Anfang dieses Jahres habe es einen entsprechenden Termin auf Einladung des Vereins Niederburg Vital mit Anwohnern gegeben, der SÜDKURIER berichtete.

„Diese Bemühungen haben leider nicht nachhaltig zum Erfolg geführt“, sagt Bettina Parschat. „Wir liegen da auf unterschiedlichen Positionen.“ Die Stadt sei von dem Versuch, alles in Einklang zu bringen, und somit auch von der Rechtsmäßigkeit ihres Vorgehens überzeugt. Dem entgegen steht die Überzeugung von Link und von wenigen Anwohnern, die Verantwortlichen würden die Lärmschutzvorgaben hinsichtlich der Musik nicht genügend beachten.

Das könnte Sie auch interessieren

Lärmschutz-Initiative leitet juristische Schritte ein

Michael Scholtz, Vorsitzender der Lärmschutz-Initiative, der die Interessen der ungefähr sieben Anwohner vertritt, sagt: „Ja, wir sind da seit einiger Zeit mit der Stadtverwaltung im Clinch.“ Die Initiative sieht dabei einige Vorgaben nicht erfüllt an, unter anderem die Einhaltung der Freizeitlärmverordnung, die in Baden-Württemberg beispielsweise die Lärmwerte vorschreibt, oder aber ein Beschwerdetelefon sowie die Erhebung von „Schallpegelprognosen“. Im Kern geht es Ihnen jedoch allerdings um eines: die zu laute Musik. Man wirft der Stadt beispielsweise vor, nicht an allen Stellen die Lärmbelastung ordentlich gemessen zu haben, wo sie es hätte tun müssen.

Scholtz, seine Mitstreiter von Link und die Anwohner hätten am Freitag die Lautstärke gemessen, gibt er weiter auf SÜDKURIER-Nachfrage an. „Sogar genehmigte Messwerte wurden überschritten“, sagt Scholtz. „Wenn Sie da Anwohner sind, werden sie verrückt.“ Der Vorsitzende stellt allerdings auch klar: „Wir wollen nicht, dass der Gassenfreitag aufhört. Wir wollen ihn nur ‚anwohnerverträglicher‘ machen und nicht abschaffen.“ Er spricht dabei von einem „vernünftigen Rahmen“.

Das könnte Sie auch interessieren

Dass dieser nicht mehr gegeben sei, sehe man unter anderem daran, dass es laut seinen Angaben auch Anwohner gebe, die jeweils am ersten Freitagabend im Sommer „flüchten und wegfahren“ würden. Das könne nicht der Sinn sein, findet er. „Es tut uns leid, dass wir da zu Gerichtsmaßnahmen greifen müssen“, sagt Michael Scholtz. Er fügt hinzu: „Wir glauben, dass es auch leiser geht.“

Wie es in dem Fall weitergeht und was mit Blick auf den kommenden Gassenfreitag passiert, bleibt abzuwarten. Sowohl die Stadtverwaltung als auch der Verein begrüßten allerdings eine rechtliche Klärung, hieß es von beiden Seiten.