Die Landkreise Konstanz, Waldshut, Lörrach und Schwarzwald-Baar-Kreis führen per Allgemeinverfügung eine Regelung für Grenzgänger ein. „Grenzpendler mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungs­stätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf“, heißt es in einer gemeinsame Pressemitteilung der Landratsämter.

Zwei Test pro Woche

Im Klartext: Sollte die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, müssen Berufspendler, die in der Schweiz arbeiten und in einem der oben genannten Landkreis wohnen, zweimal pro Woche einen Corona-Test machen.

In der Pressemitteilung heißt es auch: „Reist man innerhalb einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genügt ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelbar nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder.“ Das bedeutet: Wer montags und direkt danach am Dienstag in die Schweiz reist, muss nur einen Test vorweisen. Will der Reisende zusätzlich am Freitag einreisen, braucht es einen weiteren Test.

Kosten für Tests trägt das Land

Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Corona-Virus besteht. Die Einstufungen nimmt das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern vor. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist damit zu rechnen, dass Nachbarländer des Landes Baden-Württemberg zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden können.

Das Land Baden-Württemberg hat für den Fall der Ausweisung eines Hochinzidenzgebiets festgelegt, dass die Kosten für die Tests vom Land getragen werden.