Wann haben wir endlich einen anständigen Mobilfunkempfang? Wo bricht in Öhningen die Verbindung nicht ab? Oder wo rutscht man nicht automatisch in das Schweizer Netz? Diese Fragen richteten die Bürger in den kommunalen Wahlkämpfen immer wieder an ihre Ratsvertreter, erinnerte sich Bürgermeister Andreas Schmid in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.

Dass Öhningen kaum am Mobilfunknetz teil hat, hängt seines Erachtens von einem Mobilfunkgutachten ab, welches die Gemeinden der Höri vor über 15 Jahren erstellen ließ. Damals habe man sich im Wohnhaus vor Strahlen des 2G-Netzes schützen wollen. Doch die Technik habe sich fortentwickelt, sagte Schmid: Es gehe nun nicht mehr allein um das Telefonieren, sondern auch um das Herunterladen von Daten und um die Navigation im Auto, die vom Mobilfunk abgewickelt werden.

Aufklären und informieren sollte darum eine Informationsveranstaltung, die kürzlich in Öhningen stattfand. Nachdem von der Deutschen Telekom ein neuer Standort für einen Mobilfunkmast mit 5G-Technologie auf dem Sportplatz in Nähe zur Schule und zum Kindergarten ins Gespräch gebracht wurde, lud die Öhninger Verwaltung das Bundesamts für Strahlenschutz zu einem Vortrag über gesundheitliche Gefahren des Mobilfunks ein.

Der Körper wird erwärmt

Alexander Leymann ist Physiker beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), genauer beim „Kompetenzzentrum für elektromagnetische Felder“. Das BfS ist dem Bundesumweltministerium untergeordnet. „Als wissenschaftlich-technische Bundesbehörde berät sie die Politik“, sagte Alexander Leymann an der Informationsveranstaltung.

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Die gesundheitsrelevanten Wirkungen von elektromagnetischen Feldern seien sehr gut erforscht, führte Leymann fort. Um den rund 40 Zuhörern die Spannung zu nehmen, kam er gleich auf die Kernbotschaft der Untersuchung über elektromagnetische Felder beim Mobilfunk zu sprechen: „Die einzige gesundheitsrelevante Wirkungen ist die, dass Mobilfunk den Körper erwärmt.“ Grenzwerte beim Mobilfunk würden den Körper aber vor dieser Gesundheitsfolge schützen – also vor einer gesundheitsrelevanten Erwärmung.

Unter dem Grenzwert keine Probleme nachgewiesen

Laut den Informationen an dem Abend konnte das BfS nach der Sichtung weltweiter Studien, deren Gewichtung nach ihrer Qualität und der Überprüfung der Konsistenz der Ergebnisse die Frage beantworten, ob es wahrscheinlich ist, dass Felder des Mobilfunks schädlich seien: „Unterhalb der Grenzwerte sind keine gesundheitsrelevanten Wirkung nachgewiesen“, sagte Leymann über die Ergebnisse. Doch was bedeutet hier ein Grenzwert?

Der Mobilfunk wird vom BfS als eine nicht-ionisierende Strahlung eingeordnet. Das bedeutet: Anders als zum Beispiel die Röntgenstrahlung sei die Strahlung des Mobilfunks sehr energiearm. „Die Mobilfunkstrahlung ist nicht in der Lage zu ionisieren und direkt chemische Reaktionen auszulösen“, sagte Leymann. Die Röntgenstrahlung sei hingegen so energiereich, dass diese direkt chemische Reaktionen und auch Veränderungen im Erbgut auslösen könne.

Weniger Wärme als beim Joggen oder Mützetragen

Die hochfrequenten Felder – wie beim Mobilfunk – erwärmen den Körper deshalb, weil jener größtenteils aus Wasser bestehe, erklärt Leymann. Und wenn der Körper zu heiß wird, dann könne es zu einem Problem kommen. Leymann erinnerte hier an ein Fieber. Wissenschaftler wüssten, dass eine dauerhafte Körpererwärmung um ein Grad Celsius sehr belastend für den Kreislauf sei und viele Arten von gesundheitlichen Problemen auslösen könne. Der Körper sollte also durch die elektromagnetischen Felder nicht um mehr als ein Grad erwärmt werden. Leymann spricht hier von der Schwelle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung.

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Um nun Grenzwerte für elektromagnetische Felder, wie sie vom Mobilfunk genutzt werde, festzulegen, gebe es einen Reduktionsfaktor um 50. Das heißt: Die elektromagnetischen Felder, die die Menschen beim Mobilfunk ausgesetzt sind, sind maximal ein Fünfzigstel von den Werten, die nötig sind, um ihn um ein Grad zu erwärmen. Dieser Grad an Körpererwärmung sei jedoch alltäglich und deutlich geringer wie zum Beispiel beim Lampenfieber bei einem Vortrag, beim Aufsetzen einer Mütze oder beim Joggen. Erfolgt eine Körpererwärmung, dann setze eine Regulation der Wärme durch die Haut ein, sagte Leymann.

Was bedeutet das für den Bau von Sendemasten?

Ortsfeste Anlagen für den Mobilfunk, das Radio oder den Fernseher müssten gleichzeitig und bei voller Last diesen Grenzwert einhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte stelle die Bundesnetzagentur (BNA) sicher. Möchte jemand eine Sendeanlage betreiben, dann sei eine Standortgenehmigung der BNA notwendig. Die Agentur stelle dann fest, dass die Sendeleistung dieser Anlage sowie aller umliegenden Anlagen die Grenzwerte insgesamt nicht überschreiten, erklärte Leymann.

Er beruhigte: Durch die Grenzwerte mit dem Reduktionfaktor von 50 werde sichergestellt, dass alle geschützt sind – auch Schwangere und Kinder. Ebenso seien keine Mindestabstände notwendig. Aus Strahlenschutzsicht sei es nicht entscheidend, wo der Mast stehen würde, sagte Leymann.

Weitere Informationen über elektromagnetische Felder gibt es unter www.bfs.de.