Wer alle Berichte, Tafeln und Hinweise nicht gelesen hat, der muss hören. Die Streifen des Polizeireviers Radolfzell setzen zur Verständigung und Durchsetzung der Corona-Verordnung Lautsprecher ein.
Wie Willi Streit, Leiter des Polizeireviers Radolfzell, sagt, ist das ein probates Mittel: „Mit Lautsprecherdurchsagen weisen wir darauf hin, dass man sich nicht in Gruppen aufhalten und zu anderen Abstand einhalten soll.“
Polizei ist in Radolfzell und der Höri unterwegs
Mit fünf Streifen sei die Polizei seit Mittwoch ständig im Stadtgebiet und auf der Höri unterwegs, um die Regeln zur Eindämmung des Coronavirus durchzusetzen. Die Polizisten treffen nicht überall auf Verständnis. Besonders krass sei es am Skaterplatz im Herzengelände gewesen.
Die Stadt habe den Platz zwar mit Trassierband abgesperrt, doch dass sei von Skateboardern immer wieder abgerissen worden. „Wir haben die Stadt gebeten, den Platz einzuzäunen, anders wären wir der Lage dort nicht mehr Herr geworden“, berichtet Streit. In einem Fall sei gegen einen uneinsichtigen Boarder sogar Strafanzeige gestellt worden.
Einige weigern sich, die Party zu beenden
Ministerpräsident Winfried Kretschmann versteht in dieser Angelegenheit keinen Spaß, die Landesregierung nimmt die Sache ernst, das kommt bei der Polizei vor Ort an: „Wir sind angehalten, rigoros vorzugehen“, sagt Streit.

Auch auf dem Gelände des Freibads in Moos hätten seine Beamten sehr deutlich werden müssen, bis eine Gruppe von fünf jungen Leute ihr Treffen aufgelöst habe. Die Streifen hätten auch Gaststätten kontrolliert. Drei Wirte seien angezeigt worden, weil sie am Donnerstag nach 18 Uhr noch offen hatten.
Die Reaktion der Stadt
- Zäune und Absperrbänder: Die Stadtverwaltung Radolfzell hat auf die Feststellungen der Polizei reagiert. Die Pressestelle teilte am späten Abend mit: „Um noch mehr soziale Kontakte zu unterbinden und die Umsetzung der Landesverordnung zu forcieren hat die Stadtverwaltung alle öffentlichen Plätze, die unter die Verordnung fallen, mit Schildern und zudem mit Absperrband, teilweise sogar mit einem Bauzaun versehen.“ Darunter zählen alle Grillstellen auf der Gemarkung Radolfzell, alle Spiel-, Bolz-, und Sportplätze und der Skaterplatz im Herzen. Zudem sei der Stadtgarten geschlossen worden, eine Sicherheitsfirma übernehme die Überwachung. Die Stadtverwaltung droht: „Zuwiderhandlungen werden zur Strafanzeige gebracht und sind mit Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe zu verfolgen. Die Schilder weisen darauf hin.“
- Der Aufruf des OB: Mit diesen Worten versucht Oberbürgermeister Martin Staab auf den Ernst der Lage hinzuweisen: „Die Ignoranz einiger Menschen zwingt die Landespolitik und in der Folge auch uns zum Handeln. Wir kämpfen gegen einen unbekannten Gegner und befinden uns in einer noch nie dagewesenen Situation. Der können wir nur begegnen, wenn jeder mitwirkt. Es geht nicht mehr um Einzelinteressen, Gewohnheiten oder Vorlieben. Hier geht es um die gesamte Gesellschaft! Es geht um Menschenleben! Daher appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger in Radolfzell: Bitte helfen Sie in diesen ungewöhnlichen und schwierigen Zeiten mit, dass sich das Virus nicht noch schneller ausbreitet – zum Schutz der Gemeinschaft, zum Schutz von Ihnen und Ihren Liebsten. Jetzt brauchen wir 100 Prozent Bürgerbeteiligung. Mitmachen war noch nie so wichtig.“
- Hinweisschilder und Markierungen: Der OB weist in der Pressemitteilung noch einmal auf die Pflicht der Gewerbetreibenden hin, die Ansteckungsgefahr zu minimieren: „Hinweisschilder zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen sind ein Muss.“ Um die Abstandsregelung von 1,5 Meter einhalten zu können, müsste der Zutritt zum Verkaufsraum beschränkt werden. Dafür könne auch Sicherheitspersonal sorgen. Der Inhaber habe sicherstellen, „dass Warteschlangen vermieden werden – sowohl an der Kasse als auch vor dem Eingang“. Einfache Markierungen auf dem Boden würden den Kunden helfen, ausreichend Abstand zu wahren.
- Nicht mehr als drei Personen: Diese schärferen Vorschriften des Landes kündigt die Stadt an. Veranstaltungen und Versammlungen von Gruppen im öffentlichen Raum mit mehr als drei Personen sind untersagt. Ausnahmen gelten für Familien. Sämtlichen Gastronomiebetrieben soll der Betrieb bis auf Abhol- und Lieferservice untersagt werden. Bei Verstößen sei mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und/oder mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen.