Zu unserem gestrigen Bericht „Staab schickt Nöken ins zweite Glied“ zu den personellen Änderungen im Baudezernat der Stadt Radolfzell weist die Pressestelle der Stadtverwaltung darauf hin, dass die Verwendung des Ausdrucks „Freistellung“ so nicht korrekt sei. Denn eine Freistellung sei (im arbeitsrechtlichen) Sinn die Verfügung, ohne Arbeit bei weiterlaufendem Gehalt nicht mehr zum Dienst anzutreten.
Im Fall von Thomas Nöken seien jedoch angefallene und nachgewiesene Arbeitsstunden abgebaut worden. „Der Abbau von Gleitzeitstunden steht jedem Mitarbeiter rechtlich zu und der Personalrat fordert dies berechtigterweise auch regelmäßig“, so die Pressestelle. Die Darstellung als „Freistellung„ verkenne die geleistete Arbeit von Thomas Nöken, das könne der Arbeitgeber so nicht stehen lassen, heißt es in der Mail.