Das Treffen der Querdenker in Radolfzell am Montagabend in Radolfzell könnte ein Nachspiel haben. Die Hegau-Querdenker hatten Anhänger zum „voradventlichen Vorglühen“ mit einem Getränk aus der Thermosflasche und zum Abstellen der Kerzen auf den Marktplatz geladen. Die Stadt Radolfzell wertet das Treffen der „zivilen Sterngänger“ – so ihre eigens dafür gewählte Bezeichnung – als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Das wäre eine Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.
Und eine Versammlung dieser Art unter freiem Himmel hätte 48 Stunden vorher auf dem Rathaus angemeldet werden müssen. Dies ist in Radolfzell nicht geschehen. Die Polizei habe die Personalien der etwa 20 Teilnehmer aufgenommen. „Der Versammlungsleiter muss nun mit Konsequenzen rechnen“, sagt Sozial-Bürgermeisterin Monika Laule. Laut Versammlungsgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt.