Auch, wenn es zuletzt geregnet hat: Die Grillstellen in Waldnähe bleiben im Landkreis Konstanz noch bis mindestens zum Monatsende für eine Nutzung geschlossen. Das zuständige Landratsamt in Konstanz hatte die Allgemeinverfügung bereits Mitte Juli ausgesprochen.

Begründet wurde diese mit der äußerst hohen Waldbrandgefahr „aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit“, wie es in der Verfügung heißt. Die Einschätzung wurde durch den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes gestützt.

Wind kann Funken weit tragen

Rainer Wendt vom Kreisforstamt präzisiert noch einmal die Gefahrenlage: „Auch von Feuern am Waldrand geht derzeit eine erhebliche Gefahr für Waldbrände aus. Bei Wind kann sich ein Feuer über Funkenflug leicht in den Wald ausbreiten. Daran ändert auch ein Gewitterregen nichts. Der Waldboden und die dort liegenden Zweige und Blätter sind weiterhin sehr trocken und fangen leicht Feuer“, erklärt er. Daher ist eine Nutzung der Feuer- und Grillstellen in sämtlichen Wäldern seit Wochen untersagt.

In Radolfzell gibt es nur zwei nutzbare Grillstellen

Doch gerade bei schönem Wetter ist Grillen bei vielen beliebt. Ist es doch noch irgendwo möglich? In Radolfzell und seinen Ortsteilen sind von den insgesamt sieben öffentlichen Grillstellen lediglich die zwei am Bodenseeufer befindlichen noch uneingeschränkt nutzbar.

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Die Grillplätze am Campingplatz Markelfingen, im Altbohl, in Böhringen oberhalb der ehemaligen Kiesabbbaufläche sowie der Grillplatz am Waldparkplatz in Liggeringen und der „Kohlplatz“ in Markelfingen sind weiterhin geschlossen. Ähnlich sieht es auf der Höri aus. Dort sind alle waldnahen Grill- und Feuerstellen von der aktuellen Nutzung ausgenommen.

Was ist, wenn man gegen das Verbot verstößt?

Das Feuermachen im Wald und in einem Abstand bis 100 Metern zum Wald ist ohnehin im Sommerhalbjahr per Gesetz verboten, ebenso das Rauchen. Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis 255 Euro geahndet werden kann, lässt die Pressestelle des Landratsamtes wissen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man die aktuelle Allgemeinverfügung missachtet: „Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 2500 Euro geahndet werden kann“, schreibt die Presseabteilung auf Nachfrage des SÜDKURIER.

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Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots obliegt der Unteren Forstbehörde, wobei Verstöße auch von der Polizei und den Ortspolizeibehörden festgestellt werden können. Für die Grillstellen außerhalb des Waldes kann die Untere Forstbehörde keine Verbote erlassen, dies liegt im Hoheitsbereich der jeweiligen Gemeinden.

So sieht es auf der Höri aus

Doch auch diese handhaben die Nutzung der öffentlichen Feuerstellen derzeit bewusst zurückhaltend. Zu groß ist die Gefahr, dass sich ein Feuer mit ungeahnten Folgen in der Umgebung ausbreiten könnte. So hat zum Beispiel die Gemeinde Öhningen das Entfachen von offenem Feuer auf allen öffentlichen Flächen und Grillplätzen im Gemeindegebiet bis auf Weiteres untersagt. Ebenso rät die Kommune auch auf privaten Grundstücken kein Feuer zu entfachen.

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In der Gemeinde Gaienhofen ist zumindest der beliebte Grillplatz am Wasserturm oberhalb von Horn noch geöffnet. Die beiden anderen öffentlichen Feuerstellen „Schöne Aussicht“ in Gaienhofen und „Erlenloh“ in Hemmenhofen sind indes geschlossen. Das gilt auch für den Grillplatz an der Webnesthütte in Mooser Ortsteil Bankholzen, der ebenfalls in direkter Waldumgebung liegt.