Der Ortschaftsrat Markelfingen hat der Vergabe von 23 der insgesamt 67 Bauplätze im Neubaugebiet im Tal zugestimmt. Fast 300 Bewerbungen sind bei der Stadt eingegangen. Die Bewerbungen wurden nach EU-Vergabekriterien bewertet. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen erhielten den Zuschlag. Drei ehemalige Grundstückseigner erwarben ihre Grundstücke zurück, die für die Ausschreibung somit nicht mehr zur Verfügung standen.
Kinder, Arbeitsplatz, Ehrenamt
Da die Nachfrage deutlich größer als das Angebot ist, musste eine Auswahl getroffen werden, erklärte Emanuel Flierl, Leiter der Abteilung Liegenschaften. Er verstehe, dass an „Vorstellungen vom Familienglück im Eigenheim“ viele Emotionen geknüpft seien. Die Stadt habe sich für eine Vergabe nach EU-Kriterien entschieden, um eine möglichst faire Entscheidung zu treffen. Andere Möglichkeiten wären gewesen, das Los entscheiden zu lassen oder Höchstbietende zu bevorzugen.

Bei der Vergabe wurden verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder in der Familie, der Arbeitsplatz und ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt. Die EU-Kriterien fordern eine Gleichberechtigung der Bewerber. Aus diesem Grund würden nicht nur Familien aus Markelfingen von dem neuen Baugrund profitieren. Maximal die Hälfte der Plätze könne an Einheimische vergeben werden.
24 Bewerber mit sehr hoher Punktzahl
Im Mai hatte der Gemeinderat beschlossen, zunächst nur 15 Grundstücke zu vergeben. Doch weil 24 Bewerber sehr hohe Punktzahlen nach den Vergabekriterien erreichten, wurde vorgeschlagen, in der ersten Ausschreibung 23 Bewerbern ein Grundstück zuzuteilen. Ein Bewerber war zurückgetreten. Ortsvorsteher Lorenz Thum bezeichnete das Verfahren als einen „Kraftakt“. An die Anwesenden gewandt, sagte er: „Es tut mir wahnsinnig leid, dass einige nicht berücksichtigt werden konnten.“

Die Grundstückswerte von vier Flurstücken, die am südöstlichen und südwestlichen Rand des Neubaugebietes liegen, übersteigen den Schwellenwert, bis zu dem der Ortschaftsrat eigenständig über die Vergabe beschließen kann. Über den Verkauf dieser Grundstücke muss im Gemeinderat am 15. Dezember entschieden werden. Danach soll der Abschluss der Kaufverträge zügig abgewickelt werden, so Flierl.
Kirche vergibt Grundstücke in Erbpacht
Familien, die bislang keinen Zuschlag erhalten haben, können sich nun um ein Grundstück bewerben, das die katholische Kirche in Erbpacht vergibt. Auf die Frage von Ortschaftsrat Andreas Danner, ob auch diese Grundstücke gleichberechtigt vergeben würden, antwortete Flierl, die Kirche habe in den Verhandlungen mit der Stadt „weitgehend zugesagt“ die Grundsätze der Vergabekriterien anzuwenden.

In einer zweiten Ausschreibung werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere städtische Grundstücke vergeben. Ob dann alle restlichen Flurstücke auf einmal oder in mehreren Schritten zugeteilt werden, sei noch nicht beschlossen, sagte Flierl. Man müsse auf die Bautätigkeit Rücksicht nehmen. Es seien dann viele große Baufahrzeuge und Kräne im Ort, erklärte Stadtkämmerin Petra Ohmer: „Der Ort muss das bewältigen.“
Wer sich im ersten Verfahren vergeblich um einen Bauplatz beworben hat, muss für ein zweites Verfahren eine neue Bewerbung abgeben. Die Stadt könne nicht automatisch davon ausgehen, dass das Interesse nach wie vor bestehe, so Ohmer. Eventuell habe die Familie zwischenzeitlich einen kirchlichen Bauplatz erhalten. Außerdem könne es gerade in der aktuellen Zeit zu Änderungen der Baufinanzierung kommen.