Es hätte ein Hingucker und ein Alleinstellungsmerkmal für Radolfzell sein können: das Kappedeschle als Fußgängerzeichen auf Ampeln, wie es sich Mitglieder der Narrizella Ratoldi gewünscht haben. Anderswo gibt es solche besonderen Ampelfiguren bereits, etwa mit dem Kasperle in Augsburg oder dem Poppele in Singen. Doch in Radolfzell fürchtet die Verwaltung haftungs- und strafrechtliche Probleme.

Eine Kappedeschle-Ampel sei nicht zulässig, erklärte die Stadt, zumindest nicht alleine. Umgesetzt werden könnte es nur dann, wenn zusätzlich ein reguläres Ampelmännchen installiert werden würde. Dazu sei der Kreuzungsbereich an der Bismarck-, Tegginger- und Schützenstraße, an der die Kappedeschle-Ampel gewünscht wurde, aber zu unübersichtlich. Ist das wirklich so? Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ordnet auf Anfrage ein.

Rechtliche Lage wohl eindeutig

Tatsächlich findet das Ministerium zu Ampeln, bei denen die regulären Ampelmännchen durch Sonderfiguren ersetzt werden, deutliche Worte. Laut Straßenverkehrsordnung müsse an einer Fußgängerampel ein Fußgänger aufleuchten: Stehend, wenn die Ampel rot leuchtet, und laufend, wenn die Ampel grün ist.

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Die Verwendung anderer Sinnbilder für Fußgänger sei nicht zulässig. Eine Ausnahme gelte für die Ampelmännchen aus der früheren DDR, die anders aussehen als die Figuren im früheren Westdeutschland.

Keine Märchenfiguren, Sehenswürdigkeiten, bekannte Persönlichkeiten

Weiter erklärt das Ministerium: „Lichtzeichen werden aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs angeordnet. Dabei sollen sie eine eindeutige Aussage treffen und schnell auf den ersten Blick erkennbar zu sein.“ Eine Umgestaltung oder „Überfrachtung“ von Licht- oder Verkehrszeichen mit weiteren Symbolen – also etwa Märchenfiguren, Sehenswürdigkeiten oder bekannten Persönlichkeiten – würde laut Ministerium „zur Beliebigkeit der Zeichen und damit zu deren Bedeutungsverlust führen“.

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Außerdem sei Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen unzulässig. „Dies gilt auch, wenn die Werbung der Förderung der Kultur, des Brauchtums oder touristischen Zwecken dient.“

Warum es Motivampeln anderswo allerdings trotz dieser Regelungen gibt, geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums nicht hervor. Schließlich sind zum Beispiel Musiker Elvis in Bad Nauheim und Komiker Otto Waalkes in Emden statt der typischen Ampelfiguren zu sehen. Auch in Singen stehen Poppele-Ampeln. Warum die Motivampel dort möglich ist, dazu wollte die Stadt Singen auf Nachfrage jedoch nichts sagen.