Sozialbetrug, Diebstahl, sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz: Wegen dieser drei Taten klagte die Staatsanwaltschaft Konstanz einen 36-jährigen Singener vor wenigen Tagen vor dem Amtsgericht Radolfzell an. Kurios: Den Betrug soll er gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau begangen habe, die erst vor Kurzem dafür vom Amtsgericht Radolfzell verurteilt worden war.

Konkret warf die Anklage dem Mann vor, zwischen April 2018 und März 2020 zu Unrecht Leistungen von Höhe von 28.000 von der Agentur für Arbeit bezogen haben, da er eine gemeinsame Erbschaft mit seiner damaligen Ehefrau über 126.000 Euro nicht gemeldet habe.

Zudem soll er zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 gleich fünf Mal insgesamt 3300 Euro aus einer Radolfzeller Kneipe entweder haben. Und dann fand die Polizei auch noch in einem auf ihn gemeldeten Wagen ein nicht ordnungsgemäß verplombtes Sturmgewehr AK 47.

Angeklagter gesteht die Taten – mit ausgefallenen Begründungen

Die Taten gestand der Angeklagte vor Gericht vollumfänglich ein – wenn auch mit teils außergewöhnlichen Begründungen. So habe er zum Zeitpunkt des Erbes nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit und Wartezeit endlich einen Umschulungsplatz ergattern können. Hätte er das Erbe gemeldet und seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld verloren, wäre auch der Platz weggewesen. In seinem bisherigen Job als Maler und Lackierer habe er wegen einer Berufsunfähigkeit in Folge einer Verletzungen aber nicht mehr arbeiten können.

„Wir hatten gerade Kinder bekommen, da hatte ich einfach Angst, die Umschulung zu verlieren. Und das Geld haben wir auch gebraucht“, erklärte der 36-Jährige vor Gericht. Das Erbe gab er aber allerdings teils für teure Autos aus, darunter ein BMW, ein Audi und ein Porsche.

Anders als seine damalige Ehefrau hat er zudem noch nichts von der Summe zurückgezahlt. Er erklärte, er habe dies persönlich mit dem Amt klären wollen, was während der Corona-Einschränkungen nicht möglich war. „Und danach war es ein bisschen aus den Augen, aus dem Sinn“, sagte er.

Sturmgewehr als Deko-Stück im Aquarium

Für den Diebstahl der 3300 Euro konnte der Angeklagte hingegen kein Motiv nennen. Geldnot habe er zu dem Zeitpunkt nicht gehabt, vermutlich sei es „Dummheit oder der Reiz“ gewesen, erklärte er. Auch bei dem Sturmgewehr habe er keine böse Absicht gehabt. Er habe es früher als Deko-Stück in seinem Aquarium stehen gehabt, was er damals „eine lustige Idee“ fand.

Das könnte Sie auch interessieren

„Nach dem Umzug hatte ich kein Aquarium mehr, also habe ich es einfach in meinem Wagen gelassen, der nicht mehr fahrbereit war“, erzählte er. Der Lauf des Gewehrs sei zugeschweißt gewesen, es sei daher nicht nutzbar. Allerdings fehlte das notwendige offizielle Prüfsiegel dafür, weshalb der Besitz dennoch strafbar war, so die Anklage.

Das forderten Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Taten eine Verurteilung des Mannes zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren auf Bewährung. Positiv berücksichtigte sie sein Geständnis, das viel Ermittlungsarbeit gespart habe. Zudem habe er in der Verhandlung einen guten Eindruck hinterlassen und eine positive Sozialprognose, da er mehrere Jobangebote in Aussicht habe. Deshalb sei Bewährung möglich.

Allerdings sprachen der lange Tatzeitraum, der große Schaden sowie mehrere Vorstrafen gegen den Angeklagten. Denn er ist laut Bundeszentralregister bereits wegen Beleidigung, Fahrens trotz Fahrverbot, Betruges sowie des Besitzes eines verbotenen Gegenstandes und Führens einer Schusswaffe verurteilt.

Das könnte Sie auch interessieren

Sein Verteidiger Oliver Merle wies ebenfalls darauf hin, dass sein Mandant an der Aufklärung der Taten „gut mitgewirkt“ habe, was man honorieren müsse. Zudem sei sein Mandant in Folge eines Haftbefehls wegen der angeklagten Taten im Mai 2024 für einige Tage in Haft gewesen. „Haftluft zu schnuppern, hat meinen Mandanten sehr beeindruckt. Das schreckt ab. Er hat aus seinen Fehlern gelernt“, argumentierte Merle. Er forderte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung.

Komplizierte Debatte um Dauer der Haftstrafe

Eine Rolle für das Strafmaß spielten außerdem die Tatzeitpunkte, wie Richterin Ulrike Steiner erklärte. Denn diese liegen bereits einige Jahre zurück – und damit teils länger, als andere Taten, für er bereits verurteilt wurde. Wären die Geldstrafen aus diesen Verurteilungen noch nicht bezahlt oder er für alle Taten zusammen angeklagt und damit verurteilt worden, hätte man die offenen Strafen in das neue Urteil einbeziehen können, was sich auf die Gesamtstrafe positiv ausgewirkt hätte.

Da der 36-Jährige seine alten Strafen aber bereits vollständig bezahlt hat, wandte Steiner einen so genannten Härteausgleich an. Sie verurteilte ihn zu insgesamt einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung, der Einziehung der 28.000 Euro sowie 100 Arbeitsstunden als Auflage, die er bis Januar 2026 ableisten muss. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre.

Das könnte Sie auch interessieren

Dass er die überhaupt erhielt, war laut Steiner aber knapp. „Sie sind knapp am Gefängnis vorbeigeschrammt, denn so eindeutig war eine positive Sozialprognose bei Ihnen trotz der Jobaussichten nicht“, sagte die Richterin.