Die gesamte Stadt hatte auf eine schnelle Lösung gehofft, doch die rückt nun in weite Ferne. Die Ruine des ehemaligen Hotels Viktoria klafft weiterhin als unschöner Willkommensgruß in der Bahnhofstraße. Vor vier Jahren brannte das Gebäude aus, seitdem ist außer dem Teilabriss aus Sicherheitsgründen – das Gebäude war einsturzgefährdet – nicht viel passiert.
Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik wurde der Zwischenstand der Planungen diskutiert. Eigentümer Bernhard Bihler möchte an dieser Stelle eine Anlage für Ferienwohnungen bauen. Im Erdgeschoss soll Gewerbefläche entstehen. Einen Bebauungsplan für das Areal gibt es nicht, dafür jede Menge Kritik an den eingereichten Plänen.
- Frustrierte Stadträte: „Es ist eine Katastrophe, was da als Planung vorgelegt wurde“, fasste FGL-Stadtrat Siegfried Lehmann seine Meinung zu der geplanten Anlage für Ferienwohnungen zusammen. Die vom Bauherren eingereichten Pläne würden nicht in das historische Stadtbild passen. Auch kritisierte er die Höhe des Gebäudes. Statt der drei Stockwerke, die das Hotel Viktoria gehabt hat, möchte der Bauherr fünf Etagen bauen.
Für Lehmann ein Unding. „Das Gebäude wird höher als die dahinterliegenden Häuser, obwohl es ein topographisches Gefälle gibt“, sagt er. Walter Hiller von den Freien Wählern steigt in das Wehklagen mit ein: „Das ist nicht ortsbildverträglich, das ist nicht Radolfzell.“ Auch er kritisiert die Höhe des geplanten Gebäudes.
Ohne Bebauungsplan müsse sich der Bauherr an die Maße des vorherigen Bestandsgebäudes richten. Doch der Neubau solle nicht nur 80 Zentimeter höher werden, sondern auch eine solch steile Dachneigung haben, dass ein Ziegeldach, wie alle umliegenden Gebäude es haben, nicht mehr in Frage käme.

- Das Landesdenkmalamt ist gegen den Entwurf: Das Landesamt für Denkmalpflege ist der Ansicht, der Standort liege in einem „denkmalfachlich besonders sensiblen Bereich“ und der Neubau müsse sich „in besonderer Weise in den Bestand einfügen“. Und dies tue der eingereichte Entwurf nicht. Vor allem die Balkone widersprächen den Anforderungen der Fassadengestaltung. Hier hat der Bauherr durchgängige Balkone geplant.
Die geringfügige Erhöhung der Gesamthöhe sieht das Landesamt für Denkmalpflege weniger kritisch, jedoch solle die Dachform des vorherigen Gebäudes übernommen werden. Dachterrassen seien ebenfalls nicht zulässig. Alles in allem füge sich der Entwurf nicht in die Gesamtanlage, so das vorläufige Urteil des Denkmalamtes. - Die Nachbarn sind nicht begeistert: Die Einwände der Nachbarn auf die bereits genehmigte Bauvoranfrage des Investors sind zahlreich und umfassen fast jeden Bereich der Planung. Unter anderem würden sich die eingereichten Pläne widersprechen, der Brandschutz sei nicht zulässig, der Abstand zu den benachbarten Gebäuden nicht eingehalten, überhaupt seien Obergrenzen überschritten worden und die Anzahl der Stellplätze würde nicht stimmen. Bauherr Bernhard Bihler wurde sogar die Störung des Wohnfriedens angekreidet.
Für die Stadträte ein klares Zeichen, dass der jetzt geplante Entwurf nicht umgesetzt werden könne. „Der Investor muss begreifen, dass er eine Lösung mit den Nachbarn finden muss“, sagt Norbert Lumbe, Fraktionssprecher der SPD. Ohne eine Einigung aller Parteien könne das Projekt noch Jahre mit Widersprüchen und Klagen in die Länge gezogen werden. Laut OB Martin Staab müsse man die Einsprüche noch rechtlich prüfen. Auch Mediation werde nicht ausgeschlossen.

- Der fehlende Bebauungsplan: Für das Areal an der Bahnhofsstraße gibt es keinen Bebauungsplan. Das heißt, der Bauherr hat keine detaillierten Vorgaben für einen Neubau, außer dass sich dieser am vorherigen Bau und der umliegenden Bebauung orientieren solle. Laut Siegfried Lehmann (FGL) habe seine Fraktionen einen Antrag auf das Erstellen eines Bebauungsplans gestellt.
Doch Oberbürgermeister Martin Staab habe darum gebeten, erst einmal die vom Investor eingereichten Pläne abwarten, ob man überhaupt einen Bebauungsplan machen müsse. Dann habe die Stadtverwaltung im Februar die Bauvoranfrage des Investors positiv beschieden, ohne dass dies noch einmal im Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik thematisiert worden war. Nun sei es rückwirkend nicht mehr möglich, einen Bebauungsplan zu erstellen, denn der Bauherr dürfe nicht durch einen neuen Bebauungsplan benachteiligt werden.
- Das sagt der Investor: Laut Eigentümer Bernhard Bihler habe er sich bei den Plänen für die Anlage für Ferienwohnungen an die allgemeinen Bauvorschriften mit allen notwendigen Abstandsregeln sowie die Einhaltung der Grundfläche gehalten. Mit dem Landesdenkmalamt stehe man im Dialog, um einen Konsens für die Gestaltung zu finden. „Unseres Erachtens nach sind wir auf einem guten Weg“, so Bihler.
Die geringfügige Erhöhung sei durch die Dachform entstanden, sagt Bihler. Das eigentlich vorgeschriebene Satteldach wäre noch höher geworden und somit habe er umplanen müssen. Mit den Nachbarn stehe man in Kontakt, versichert der Bauherr. Es sei verständlich, dass manch einer die neu gewonnene Seesicht behalten möchte, doch sei man an einer guten Nachbarschaft und einer zufriedenstellenden Lösung für alle interessiert.
- So geht es weiter: Oberbürgermeister Martin Staab fasste drei Themenpunkte, die es nun zu klären gebe. Zum einen erwarte man die endgültige Klärung der Denkmalamtes zu den eingereichten Plänen. Dann müsse man mit dem Investor über die Fassadengestaltung reden, die mit den geplanten Balkonen an dieser Stelle unzulässig sei und dann müsse man noch die Widersprüche der Nachbarn prüfen.