Asylunterkünfte sind zwar ein Zufluchtsort, jedoch nicht frei von Auseinandersetzungen. Das wurde jetzt einmal mehr in einem Gerichtsverfahren vor dem Radolfzeller Amtsgericht deutlich. Dort stand ein 48-Jähriger aus einem westasiatischen Land vor Gericht, weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen Mitbewohner aus Afrika mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt haben soll. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, die in Arbeitsstunden umgewandelt wird.
Angeklagter hat eine völlig andere Version
Der Vorfall hatte sich im November 2024 in der Unterkunft am Radolfzeller Bahnhof ereignet, in dem Menschen aus ganz verschiedenen Nationen untergebracht sind. Während die Aussagen der herbeigerufenen Polizisten und Bewohner der Asylunterkunft allesamt und einstimmig den Tathergang so schilderten, dass der Angeklagte zusammen mit einem Mitbewohner seines Zimmers den Mann aus Afrika blutig geschlagen haben sollen, schilderte der Angeklagte eine andere Version.
Er will zusammen mit seinem Zimmergenossen den eigenen Geburtstag mit reichlich Wodka gefeiert haben. Zumindest diese Tatsache konnte man mit einem Blutalkoholtest bestätigen. Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt rund 1,3 Promille Alkohol im Blut.
Während der kleinen Privatfeier habe der Geschädigte auf dem Hausflur der Asylunterkunft zu weinen und zu wimmern angefangen. Als der Angeklagte dem nach seiner Aussage bereits blutenden Mann gut zureden wollte, um ihn zu beruhigen, habe dieser sich nicht dazu bewegen lassen. Vielmehr sah sich der 48-Jährige aufgefordert, den Mann in sein Zimmer zu schieben. Von einer Handgreiflichkeit oder einem Faustschlag wollte er allerdings nichts wissen.
Angeklagter zieht seinen Einspruch gegen das Urteil zurück
Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht genügten jedoch die Aussagen der geladenen Zeugen. Daher erneuerten sie das Angebot einer Einspruchszurücknahme, die der Angeklagte zuvor ausgeschlossen hatte. Nach Rücksprache mit seinem Pflichtverteidiger sah er dann jedoch ein, dass ihn ein weiteres Beharren auf die eigene Unschuld nicht weiter bringen würde. Trotz dieser weiterhin vorgetragenen Unschuld nahm er das Angebot an.
Da der 48 Jahre alte Mann keine Arbeitserlaubnis besetzt, droht aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nun die Umwandlung der Geldstrafe in eine Arbeitsauflage von rund 100 bis 120 Stunden, wie sie von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde.