Zu einem größeren Einsatz von Wasserschutzpolizei und DLRG ist es in der Nacht zum Montag, 8. August, auf dem Gnadensee gekommen. Wie das Polizeipräsidium Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage mitteilt, hatten Zeugen gegen 3 Uhr die Polizei verständigt, nachdem sie in Wassernähe das laute Rufen einer Frau gehört hatten.

Frau steht im Wasser

Mit mehreren Booten suchten Wasserschutzpolizei und DLRG den Bereich des Bodensees zwischen Insel Reichenau, Mettnau-Spitze und Allensbach ab. Unterstützt wurden sie dabei per Hubschrauber aus der Luft. Auch die Feuerwehr Radolfzell war im Einsatz, sie hatte laut Pressesprecher Joachim Strate gemeinsam mit der DLRG die Einsatzleitung inne.

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Die laut rufende Frau, die laut Polizeiangaben psychische Auffälligkeiten zeigte, konnte schließlich vor Allensbach im Wasser stehend gefunden und in ärztliche Behandlung übergeben werden. Laut Strate wollte sie möglicherweise gerade selbst aus dem Wasser steigen.

Gegen 6 Uhr am Montagmorgen war der Einsatz beendet, eine Gefährdungslage bestand laut Polizei zu keiner Zeit.

Wer bezahlt für den Einsatz?

Wer den Großeinsatz bezahlt, muss laut Michael Koch, Einsatzleiter der DLRG im Landkreis, noch geklärt werden. „Wenn es sich um Fahrlässigkeit handelt, dann stellen wir dem Verursacher die Kosten in Rechnung“, sagt Koch dem SÜDKURIER.

Michael Koch, Einsatzleiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Michael Koch, Einsatzleiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. | Bild: SK-Archiv/Laura Marinovic

Mit fünf Booten à drei Mann Besatzung, einem eingesetzten Fahrzeug und drei Mann Einsatzleitung ist da allein bei der DLRG einiges bei der rund dreistündigen Aktion zusammengekommen.

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Bei einem reinem Rettungseinsatz ohne persönliches Verschulden funktioniert es anders. „Übergeben wir den Patienten an den Rettungsdienst, wird der Einsatz mit einer Pauschale über die Krankenkasse abgerechnet.“ Die liege bei etwa 280 Euro. „Damit kommt man natürlich nicht weit“, so Koch. Den Rest müsse die DLRG selbst tragen.

Beteiligte sprechen sich ab

„Wenn jemand aus Not gerettet werden muss, kostet das den Geretteten nichts“, betont auch Joachim Strate von der Radolfzeller Feuerwehr. „Ausnahmen sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.“ Ob solche Fälle vorliegen, werde jedes Mal in Absprache mit allen Beteiligten geprüft.

Joachim Strate, Pressesprecher der Feuerwehr Radolfzell, die gemeinsam mit der DLRG im Einsatz war.
Joachim Strate, Pressesprecher der Feuerwehr Radolfzell, die gemeinsam mit der DLRG im Einsatz war. | Bild: SK-Archiv/Lauta Marinovic

Eine ähnliche Herangehensweise gilt bei der Polizei. Wer im aktuellen Fall die Kosten tragen soll, kann auch Feuerwehrsprecher Strate noch nicht sagen. Es habe bislang keine Absprachen gegeben, erklärt er. Diese seien erst für die kommende Woche geplant. „Dann erklären alle Einsatzleitungen für sich, wie sie das beurteilen.“

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