Auch wer sich im Darknet Kinderpornografie ansieht, kommt nicht ungestraft davon. Das zeigt ein Fall, der vor dem Singener Amtsgericht verhandelt wurde. Am 30. August 2023 loggte sich der 28-jährige Angeklagte aus dem Hegau im Darknet in ein Forum ein, in dem kinder- und jugendpornografische Inhalte konsumiert werden, die auch schweren sexuellen Missbrauch zeigen. Das Darknet ist ein versteckter Teil des Internets, der oft für kriminelle Aktivitäten genutzt wird. Dabei kam ihm die Polizei auf die Spur und der 28-Jährige musste sich für den Abruf und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte verantworten.
Da man sich auf der Plattform registrieren müsse, sei „ein versehentlicher Zugriff ausgeschlossen“, wie die Staatsanwältin in der Verhandlung erklärte. Das Einloggen in dieses Forum hatte eine Hausdurchsuchung zur Folge. Dabei fanden die Ermittler beim Angeklagten auf einem USB-Stick und einem Laptop Dateien, die ebenfalls eine Vielzahl von teilweise sehr brutalen Missbrauchshandlungen an auch sehr jungen Mädchen zeigten.
Polizei hat nur eine Chance
Der ermittelnde Kriminalkommissar, der als Zeuge im Verfahren vernommen wurde, gab dabei Einblick in das Vorgehen der Polizei: Wenn der Verdacht auf den Besitz von kinderpornografischer Hinhalte gegeben sei, hätten die Ermittler nur eine Chance, das Material sicherzustellen, indem sie unangekündigt beim Verdächtigen auftauchten. Ansonsten würde der das Material verschwinden lassen.
Der 28-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnt, gab zu, in dem Forum unterwegs gewesen zu sein und auch, dass die Dateien ihm gehörten. Sein Verteidiger Harald Misol wollte eine mildere Strafe erreichen, indem er anführte, dass die Dateien aus der Zeit von 2013 bis 2021 stammten und sein Mandant seither keine mehr heruntergeladen habe.
Er habe sich 2023 in das Forum eingeloggt, entgegnete Richterin Daniela Krack: „Da sind wir von einer Verjährung weit entfernt.“ Die Taten seien festgestellt und vom Angeklagten zugegeben worden. „Wir wollen hier dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Straftaten kommt“, sagte die Richterin. Die Staatsanwältin wollte vom Angeklagten wissen, ob er bereit wäre, sich in eine Sexualtherapie zu begeben.
Richterin macht Therapie zur Pflicht
Verteidiger Harald Misol zweifelte an, dass das nötig sei, da sein Mandat seit 2023 nicht mehr in entsprechenden Foren unterwegs gewesen sei. Das sehe sie nicht so, erklärte die Richterin. Tatsache sei, dass der Angeklagte im Besitz der extrem quälerischen Videos sei, die teilweise über eine Stunde gingen.
„Die sind ihm nicht einfach so zugehuscht“, sagte sie. Es war für sie und die Staatsanwältin unstrittig, dass der Angeklagte sexuelle Präferenzen habe, die in einer Therapie behandelt werden müssten. Dort könne dann festgestellt werden, ob eine Problematik vorliege. Wenn nicht, werde die Therapie auch nicht fortgeführt.
Die Staatsanwaltschaft plädierte angesichts der Tatsache, dass der Angeklagte geständig war, keine Vorstrafen hatte und in Arbeit ist, für eine Haftstrafe von zehn Monaten, die auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Außerdem sollte er mit einer Geldstrafe von 2000 Euro bestraft werden. Die Auflage sei, sich in Therapie zu begeben, über deren Fortschritte dem Gericht berichtet werden muss.
Es drohten mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe
Der Besitz und Abruf kinderpornografischer Inhalte wird laut Strafgesetzbuch mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft bestraft. Die Richterin folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weitgehend und verpflichtete den Angeklagten zur Therapie. Sie verkürzte die Bewährungszeit aber um ein Jahr. Er muss außerdem 2000 Euro an den Kinderschutzbund Singen-Hegau zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.