Eva Maria Vaassen

Vier Mal hat ein 43-jähriger Mann aus Radolfzell an einer 21-jährigen, geistig behinderten Frau gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen und sie dabei auch verletzt. Das Schöffengericht am Amtsgericht Konstanz verurteilte ihn deshalb Ende voriger Woche zu zwei Jahren Haft. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der Täter eine Geldbuße von 1500 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ bezahlen.

43-Jähriger lernt zuerst den Freund kennen

Nach eigenen Angaben lernte der 43-Jährige die Frau durch deren ebenfalls geistig behinderten Freund kennen. Dieser sei damals fast täglich bei ihm aufgetaucht, um sich ein wenig mit ihm zu unterhalten. „Das war ein sehr netter Junge“, meinte der aus der Türkei stammende Angeklagte, der seit knapp 20 Jahren in Radolfzell lebt. Schließlich habe der junge Mann ihm anvertraut, dass er mit seiner Freundin ein großes Problem habe. Sie habe Interesse an Sex mit ihm, er aber sei völlig ahnungslos, wie er das anstellen solle.

Massive, sexuelle Übergriffe

Eines Nachts im August dieses Jahres nahm er dann das Pärchen in seinem Auto mit nach Singen zu einer Tankstelle, um etwas zu essen zu kaufen. Dabei griff er der neben ihm sitzenden Frau kräftig und ausgiebig an die Brust, wogegen sie sich zur Wehr setzte. Von Singen aus fuhr man zusammen nach Moos, wo der 43-Jährige noch wesentlich zudringlicher wurde. In den darauffolgenden Tagen besuchte er das Pärchen mehrmals in der Wohnung des 25-Jährigen in Radolfzell. Dort kam es noch drei Mal zu weiteren, massiven sexuellen Übergriffen auf die junge Frau. Ihr Freund war aufgrund seiner Behinderung mit diesen Situationen ­überfordert gewesen und hatte das Zimmer verlassen.

Angeklagter verharmlost Taten

Der 43-Jährige, der drei Monate in U-Haft gesessen hat, erklärte zum ersten Vorfall, er habe die Frau nur einmal kurz „angefasst“. Vielleicht habe er sich auch ein bisschen gehen lassen und die Hand nicht sofort zurückgezogen, nachdem sie protestiert hatte. Gemacht habe er das nur, weil er seinem jungen Freund habe zeigen wollen, wie Sex funktioniere, übersetzte eine Dolmetscherin. Diese Aussage löste bei der vorsitzenden Richterin Fassungslosigkeit aus. Zu Prozessbeginn war ein umfassendes Geständnis mit entsprechender Reue und Einsicht angekündigt worden. Auch Verteidiger Günter Manogg reagierte sehr ärgerlich: „Das macht doch keinen Sinn, sich hier als Oswald Kolle von der Höri auszugeben!“, rief er. Er erinnerte seinen Mandanten an die Vorgespräche, nach denen er seine Taten einräumen wollte.

Der 43-Jährige wirkte regelrecht begriffsstutzig und diskutierte umständlich mit der Übersetzerin. Nach einer Pause räumte er schließlich die sexuellen Übergriffe ein. Eine als Vergewaltigung angeklagte Tat stritt er jedoch weiterhin ab. Nach der Befragung des 21-jährigen Tatopfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit ließ die Vertreterin der Staatsanwaltschaft diesen Anklagepunkt fallen.