Das Landgericht Konstanz hat einen 21-jährigen Mann aus dem Hegau wegen Inzests und schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der damals noch 20-jährige Angeklagte im Sommer vorigen Jahres seiner drei Jahre älteren, körperlich und geistig behinderten Schwester Gewalt angetan hat. Dabei habe er deren krankheitsbedingte Widerstandunfähigkeit ausgenutzt.
Die aufgrund der Tat eingetretene und bereits fortgeschrittene Schwangerschaft der jungen Frau musste mit einem aufwendigen operativen Eingriff beendet werden. Wie sie auch dieses Trauma überstanden hat, ist nicht bekannt. Der gesamte Prozess, außer der Urteilsverkündung, wurde auf Antrag des Verteidigers unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach dem Paragrafen 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes ist dies möglich, wenn eine öffentliche Erörterung von Umständen aus dem persönlichen Bereich eines Angeklagten, eines Tatopfers oder eines Zeugen schutzwürdige Interessen verletzen würde.
Nur zahlreiche Praktikanten und zwei Rechtsreferendare, die sich zu Ausbildungszwecken im Saal befanden, durften die Verhandlung von Anfang bis Ende verfolgen. Sie unterliegen bereits seit Ausbildungsbeginn einem Schweigegebot, zu dem sie sich per Unterschrift verpflichtet haben.