Am 22. März 2020 werden im Erzbistum Freiburg die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Alle katholischen Frauen und Männer ab 16 Jahren sind dazu eingeladen, als Wählerinnen und Wähler und ab 18 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten ihre Kirchengemeinde zu gestalten.
Seelsorgeeinheiten bereiten Wahl vor
In den Seelsorgeeinheiten im Hegau bereiten die Wahlausschüsse momentan die Wahl vor. Bis zum kommenden Sonntag, 26. Januar, können noch Kandidaten-Vorschläge eingereicht werden.
„Gerade die Veränderungen im Erzbistum Freiburg im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 bieten für Pfarrgemeinderäte in den kommenden fünf Jahren die Chance, entscheidend an der Ausgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort mitzuwirken“, so Dekan Matthias Zimmermann in der Pressemitteilung des katholischen Dekanats.
Kandidatensuche schwierig
Unermüdlich wirbt der Dekan in Vorträgen und in den Gottesdiensten für ein Engagement in den Räten. Dabei gestaltet sich die Kandidatensuche in den Seelsorgeeinheiten sehr unterschiedlich.
Dekanatsreferent Manfred Fischer, der für das Konradsblatt eine Blitzumfrage bei den leitenden Pfarrern durchgeführt hat, resümiert: „Der Stand bei der Kandidatensuche liegt zwischen ‚schwierig‘ und ‚ganz gut‘. Ebenso unterschiedlich ist die Zahl der bisherigen Pfarrgemeinderäte, die sich wieder zur Wahl stellen. Hier liegt die Spanne zwischen ‚über zwei Drittel‘ bis zu ‚fast keiner mehr‘.“
Dennoch ist Fischer zuversichtlich, dass sich bis zum 26. Januar die Kandidatenlisten noch füllen. „Bei der Kandidatenwerbung ist entscheidend, dass wir ehrlich erzählen, um was es in den nächsten fünf Jahren geht und wie wichtig das Mitdenken und Mitgestalten der Räte bei der lokalen Kirchenentwicklung im Hegau ist“.
Wahl auch online möglich
Erstmalig in Deutschland können Pfarrgemeinderäte online gewählt werden. Damit haben die Wahlberechtigten drei Möglichkeiten, ihr Wahlrecht auszuüben: Persönlich im Wahllokal, auf Antrag per Briefwahl und eben online. Alle Informationen, die für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Stimmabgabe nötig sind, erhalten die Wahlberechtigten in der Wahlbenachrichtigung Ende Januar 2020.
Im Erzbistum Freiburg werden die Pfarrgemeinderäte alle fünf Jahre neu gewählt. Sie haben wichtige Aufgaben in der Leitung der Kirchengemeinde. Als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken koordiniert der Pfarrgemeinderat die Aktivitäten der Gemeindeteams sowie der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften. Er vertritt deren Anliegen in Gesellschaft und Öffentlichkeit.
Räte entwickeln pastorale Ziele
Der Pfarrgemeinderat entwickelt und beschließt zentrale pastorale Ziele in einer Pastoralkonzeption für die Kirchengemeinde. Er sorgt für deren Umsetzung, Finanzierung und evaluiert diese regelmäßig. Dazu gehört auch, pastorale Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zu erstellen und den Haushaltsplan zu beschließen.
Alle Informationen zu der Pfarrgemeinderatswahl im März gibt es auf den Internetseiten www.pgr-wahl-freiburg.de und auf www.dekanat-hegau.de