Waffen und Sprengstoffe in privaten Händen – das ist nicht nur wortwörtlich eine explosive Kombination, sondern unterliegt auch strengen Regeln. Vor dem Singener Amtsgericht musste sich kürzlich ein 58-jähriger Mann verantworten, der in seinem Haus 22 verbotene Waffen sowie große Mengen Schwarzpulver gelagert hat.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft konnten bei einer Hausdurchsuchung eine Flinte samt Munition, mehrere Schlagringe, Wurfsterne sowie Würgeschlingen sichergestellt werden. Hinzu kamen größere Mengen Schwarzpulver, die ebenfalls nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Der Besitz all dieser Gegenstände ist in Deutschland streng reglementiert.

Vater hat gedroht, die Nachbarin zu erschießen

Die Erklärung des Angeklagten führte zu einem bemerkenswerten Hintergrund: Die Waffen habe er von seinem inzwischen verstorbenen Vater übernommen, nachdem dieser gedroht hatte, eine Nachbarin zu erschießen. „Als ich davon mitbekommen habe, habe ich ihm die Waffen abgenommen. Vorsätzlich gekauft habe ich die Waffen nicht“, schilderte der 58-Jährige vor Gericht.

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Trotz dieser Umstände sei ihm bewusst gewesen, dass er die Waffen hätte abgeben müssen. Doch er habe sich dagegen entschieden. Richter Bastian Hoenig konfrontierte ihn auch mit der Vermutung, dass er selbst keine große Abneigung gegenüber Waffen habe. Dies bestätigte der Angeklagte vor Gericht offen: „Nein, definitiv nicht.“

Letztlich geht es nur um das Strafmaß

Im Verlauf der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte jedoch einsichtig. Er räumte seine Schuld ein und akzeptierte die Anklage. Seinen Einspruch beschränkte er lediglich auf die Höhe der Tagessätze.

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Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft lautete das Urteil für den 58-Jährigen auf eine Geldstrafe: 120 Tagessätze zu 20 Euro pro Tag, was einer Gesamtsumme von 2400 Euro entspricht. Die Verurteilung umfasst den unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, den Besitz von 22 verbotenen Waffen und einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.