Wer seinen Garten naturnah gestalten will, einen Schottergarten zu einem normalen Garten macht, seine Fassade begrünt oder ein Biotop einrichtet, kann künftig Geld von der Stadt dafür bekommen. Dies hat der Gemeinderatsausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt (SBU) in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
Jährlich stehen dafür zunächst einmal 40.000 Euro zur Verfügung. Das Programm hört auf den Namen Grünimpuls und ist an die bereits bestehenden Programme Sanierungs- und Speicherimpuls angelehnt.
Mit dem Grünimpuls soll nun nach dem Vorbild der Stadt Friedrichshafen die Biodiversität in der Stadt gefördert werden, sagte die städtische Naturschutzbeauftragte Sindy Bublitz in der Ausschusssitzung. Die Förderquote liegt bei 90 Prozent, wobei in jedem der vier Schwerpunkte maximal 1500 oder 2000 Euro Zuschuss gewährt werden können.
Wenn ein Bauherr auf allen vier Feldern Anträge stellt, kann die Höchstförderung bei 7000 Euro liegen. Dies gilt auch für Firmengelände. Förderfähig sind auch Eigenleistungen nach der Ehrenamtsentschädigung. Diese werden allerdings nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Für jede Stunde Eigenleistung kann es daher 7,50 Euro geben.
Allerdings müssen Umgestaltungen, die so gefördert wurden, für zehn Jahre erhalten bleiben, sonst muss das Geld zurückgezahlt werden. Und der Grünimpuls darf nicht mit anderen Förderprogrammen, etwa von Land und Bund, kombiniert werden.
Ausschussmitglieder hinterfragen vor allem Schottergärten
Im Ausschuss gab es dafür zwar einiges Lob, doch vor allem beim Thema Schottergärten kamen auch einige kritische Punkte zur Sprache. Denn diese seien inzwischen verboten, wie Patrick Wacker, Leiter der Abteilung Baurecht bei der Stadtverwaltung, auf Nachfrage von Christa Bartuschek (SPD) erklärte.

Die Frage, die das aufwirft, lautet: Soll man auch noch mit öffentlichem Geld bezuschussen, wenn jemand etwas zurückbaut, was von vornherein verboten war? Bei den Schottergärten müsse man klären, wann sie angelegt wurden, sagte Sindy Bublitz dazu – also, ob sie zu diesem Zeitpunkt noch erlaubt waren. Und Oberbürgermeister Bernd Häusler sagte: „Wenn ein Schottergarten illegal angelegt wurde, kann man den Rückbau natürlich nicht fördern.“
Kritische Stimmen kamen auch von Klaus Niederberger (CDU) und Kirsten Brößke (FDP). Niederberger bemängelte, dass allein die Arbeit eines Landschaftsarchitekten oder Fachplaners den Förderhöchstsatz verbrauchen würde. Und Brößke kritisierte das Gießkannenprinzip und rechnete mit viel zusätzlicher Arbeit für die Mitarbeiter, wobei Bublitz von acht bis 15 Anträgen im Jahr ausging.
OB Häusler warb für das Programm als kleine Motivationshilfe für alle, die eine naturnahe Umgestaltung planen. Gegenstimmen bei der Abstimmung gab es von Niederberger, Brößke, Ralf Knittel und Wolfgang Werkmeister (beide CDU). Die Förderrichtlinie tritt am 15. Juli in Kraft.
Jeder Beschluss soll auf Klimawirkung geprüft werden
Doch der SBU-Ausschuss hat noch mehr Grünes auf den Weg gebracht. So sollen künftig alle Beschlüsse des Gemeinderats und der Ratsausschüsse auf ihre Klimaauswirkungen hin beurteilt werden. Die städtische Klimaschutzbeauftragte Johanna Volz hat das Konzept entwickelt und stellte im Ausschuss die Listen mit positiven und negativen Punkten vor, die für die Klimaauswirkungen beurteilt werden müssen.
Laut OB Häusler soll diese Beurteilung auch die Mitarbeiter dafür sensibilisieren, wie man die Nachhaltigkeit von städtischen Maßnahmen verbessern kann. Walafried Schrott (SPD) lobte, dass die Prüfung durch die Listen leicht handhabbar ist, und hob hervor, dass sie auf einen SPD-Antrag zurückgehe.
Ums Bauen entspann sich eine Diskussion im Ausschuss. Denn bei Bauvorhaben sei in den meisten Fällen von einer negativen Klimabilanz auszugehen, sagte Johanna Volz. Daher solle es für Bauvorhaben eine differenzierte Prüfung geben, in der beispielsweise beurteilt wird, wie klimafreundlich das Gebäude sein könnte und wie klimafreundlich es tatsächlich geplant ist.
Das trieb Klaus Niederberger, selbst von Beruf Architekt, die Sorgenfalten auf die Stirn. Durch viele Regeln werde Bauen ohnehin schon fast unerschwinglich, da sollte nicht noch etwas obendrauf kommen.
Doch die Klimawirkungsprüfung machen die Ersteller der Gemeinderatsvorlagen, erklärte Volz: „Das bleibt nicht am Bauträger hängen.“ OB Häusler machte klar: „Wir können einen Bau damit nicht verhindern, und das soll auch nicht so sein.“
Für mehr Transparenz beim Klimaschutz am Bau
Doch es gehe um Transparenz, auch beim Klimaschutz am Bau. Wie die Klimaprüfung bei Bauvorhaben konkret aussehen soll, soll dem Gemeinderat laut der Ausschussvorlage noch separat vorgestellt werden. Am Ende hat der Ausschuss die Klimawirkungsprüfung mit zwei Gegenstimmen empfohlen.
Das letzte Wort lag beim Gemeinderat, der dem Förderprogramm bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung zustimmte. Kirsten Brößke (FDP) kritisierte, dass die Klimawirkungsprüfung zu viel Arbeitskraft in der Verwaltung binde. Und Franz Hirschle (CDU) sagte, die Verwaltung habe schon sehr viele Maßgaben.
Und noch ein grünes Zückerle bereitet die Stadtverwaltung gerade vor. Haushalte, die besonders auf Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit achten, können sich für die grüne Hausnummer bewerben. Das ist eine Plakette, die man sich neben die eigentliche Hausnummer schrauben kann.
Die Auszeichnung soll jährlich erfolgen, sagte die städtische Naturschutzbeauftragte Sindy Bublitz im Ausschuss. Die Bewerbung soll jedes Jahr bis zum 30. September möglich sein. Preise für die ausgezeichneten Haushalte soll es auch geben, diese sollen allerdings per Sponsoring eingeworben werden, so Bublitz. Städtisches Geld koste die grüne Hausnummer somit nicht. Der Ausschuss nahm das zur Kenntnis.