Ein Hotelbesuch kommt einen 52 Jahre alten Mann teuer zu stehen: Das Amtsgericht Singen hat ihn nach einem nicht alltäglichen Aufenthalt in dem Betrieb zu einer Haftstrafe verurteilt. Laut der Anklage hatte der Mann im September 2022 in einem Singener Hotel eine Nacht und das Frühstück verbringen wollen. Nachdem er dem Nachtdienst schon stark alkoholisiert aufgefallen war, setzte er in den Morgenstunden seinen Exzess fort, wie eine Mitarbeiterin aus dem Hotel im Zeugenstand berichtete. So sei der Beschuldigte gegenüber anderen Gästen, während des Frühstücks, ausfällig geworden und habe mehrere davon lautstark beleidigt. Anschließend sei ihm der Ausschank weiterer alkoholischer Getränke verwehrt worden.

Ruhe kehrte aber dennoch nicht ein: Der Mitarbeiterin zufolge habe der Angeklagte damit gedroht, einen „Schlägertrupp“ zu organisieren und sie mehrfach schwer beleidigt. Deshalb habe sie sich dazu gezwungen gesehen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Mann des Hauses zu verweisen. Allerdings sei er dieser Anweisung nicht nachgekommen, sodass sie die Polizei verständigt habe.

Der Mann geht auch die Polizei an

Als die Beamten an seinem Zimmer eingetroffen seien, habe der Angeklagte diese bereits in „Boxerstellung“ erwartet, wie eine Polizistin als Zeugin schilderte. Der Angeklagte habe sich allen Anweisungen widersetzt, sodass es mehrere Beamte benötigt habe, den stark alkoholisierten Mann festzusetzen, erklärte ein weiterer Polizist im Zeugenstand.

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Laut dem Polizisten habe sich der Angeklagte daraufhin aufgrund seiner Gegenwehr erbrochen. Nachdem der 52-Jährige den Boden beschmutzt hatte, habe er die Beamten beleidigt und um sich gespuckt, wie ein Polizeibeamter sagte. Deshalb habe man dem Mann eine Spuckschutzhaube aufgesetzt, ihn auf einem Gepäckwagen festgesetzt und aus dem Hotel gebracht. Die Spuckschutzhaube habe hier das gezielte Ausspucken von Körperflüssigkeiten in Richtung der Beamten verhindert. Im Anschluss habe der Mann versucht, einen weiteren Polizeibeamten im Einsatzfahrzeug mit seinem Knie zu treten.

Kein einmaliger Ausrutscher

Für den 52-Jährigen war dies allerdings kein einmaliges Vergehen, wie sich vor Gericht zeigte. Laut der Staatsanwaltschaft habe sich der Mann einige Zeit zuvor vor dem Caritas- und Schülerhilfe-Gebäude in Überlingen ähnlich danebenbenommen. Hier habe er nach eigenen Aussagen einen Termin wahrnehmen wollen. Allerdings verängstigte er Schüler und erhielt einen Platzverweis, dem er wiederum nicht nachkam, sagte ein beteiligter Polizist. So habe die Polizei den auch damals alkoholisierten Mann nach mehreren Bedrohungen und Beleidigungen in Gewahrsam genommen. Eine Blutprobe im Krankenhaus ergab später einen Alkoholwert von mehr als drei Promille, so der Polizist weiter.

Zuvor war der Angeklagte auch schon wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung, Trunkenheit am Steuer, Beleidigung sowie versuchter Körperverletzung den Behörden bekannt, zählte Richter Bastian Hoenig auf.

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Das kommt auf den Angeklagten zu

Der Angeklagte zeigte während der Verhandlung Reue und entschuldigte sich bei allen Beteiligten für seine Taten. Er wolle jetzt mit einer weiteren Therapie versuchen, sein akutes Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Für den Richter Hoenig ist dies ein guter Ansatz, allerdings sehe er keine Chance für eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe schon mehrere erfolglose Therapien hinter sich, zudem sei er bei seiner letzten Bewährungsstrafe den Meldefristen nicht nachgekommen, erklärte Hoenig.

Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe lautet daher das Urteil. Für Strafverteidiger Björn Bilidt war das ein faires Urteil. Sein Mandant könne sich jetzt mit guten Therapie-Ergebnissen um eine mildere Strafe im Berufungsverfahren bewerben.