Es ist nicht das erste Mal, dass die Angeklagte mit aggressivem Verhalten auffällt – dabei ist sie gerade einmal 18 Jahre alt. In diesem Fall geht es am Stockacher Amtsgericht um eine Sprachnachricht, die sie einer Jugendlichen gemeinsam mit einer Freundin im November 2024 geschickt hat. Laut Anklage habe die 18-Jährige darin mit Schlägen gedroht und die Empfängerin als „Hure“ bezeichnet, um sie einzuschüchtern und herabzuwürdigen. Daher ist sie wegen Bedrohung und Beleidigung angeklagt.

Als die Anklage verlesen ist, fragt Richterin Melina Michalski, was die Angeklagte davon hält. Diese antwortet, dass sie berechtigterweise angezeigt worden sei und die Nachricht nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie könne jedoch nicht verstehen, warum sie allein vor Gericht sitzt, wenn sie doch nicht allein für die Sprachnachricht verantwortlich ist.

Angeklagte mischt sich in Streit ein

Daraufhin erklärt ihr Richterin Michalski, dass es wahrscheinlich das erste Mal war, dass sich die Mit-Verantwortliche etwas hat zu Schulden kommen lassen und das Verfahren deshalb fallen gelassen wurde. Dann fragt sie die 18-Jährige, was das mit der Sprachnachricht sollte. Die Angeklagte druckst etwas herum und erklärt dann, dass ihre Freundin, die die Nachricht mit ihr aufgenommen hat, Probleme mit der Geschädigten und sie sich eingemischt habe. „Mir sind einfach die Sicherungen durchgebrannt“, sagt sie.

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Dennoch befindet sich die 18-Jährige aktuell auf einem guten Weg. Laut eigener Aussage absolviere sie gerade eine schulische Maßnahme, die ihr durch Praktika helfen soll, eine Ausbildungsstelle zu finden. Ganz anders war das wohl zuvor. Wie ein Jugendgerichtshelfer in seinem Bericht ausführte, sei die Angeklagte auch schon von der Schule geflogen, weil sie immer nur dann erschienen sei, wenn sie Lust dazu hatte. Er erklärte, dass die Angeklagte noch weit von der erwachsenen Reife entfernt sei und schlug daher die Anwendung des Jugendstrafrechts vor.

Trister Alltag im Gefängnis

Richterin Michalski richtet daraufhin ihre Worte erneut an die Angeklagte und sagte, dass man irgendwann ins Gefängnis müsse, wenn man sich immer wieder etwas zu Schulden kommen lässt – und beschreibt anschaulich den Alltag in einer Justizvollzugseinrichtung.

Denn ein Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigt bereits vier Delikte auf wegen Bedrohung oder Körperverletzung. Einmal habe die heute 18-Jährige einer anderen Frau an den Haaren gerissen und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dazu sagt die Angeklagte kleinlaut: „Manchmal habe ich mich einfach nicht unter Kontrolle.“

Eindringliche Worte zum Urteil

Die Geschädigte, die als Zeugin aussagen sollte, ist nicht vor Gericht erschienen. Der Staatsanwalt vermutet, dass die Jugendliche Angst vor der Angeklagten hat. Doch auch ohne die Aussage der Geschädigten fällt an diesem Tag ein Urteil. Richterin Michalski folgte darin dem Vorschlag des Jugendgerichtshelfers. Dieser hatte nahegelegt, dass die Angeklagte ein Anti-Aggressions-Training besucht und ihr für ein halbes Jahr ein Betreuer an die Seite gestellt wird.

Ihr Urteil begründet Richterin Michalski damit, dass es aufgrund der Maßnahme, die die 18-Jährige aktuell besuche, für sie eine gute Perspektive gebe. Sie sagt aber auch: „Sie machen sich alles kaputt, wenn sie so weiter machen. Jetzt entscheidet sich‘s. Entweder Sie sehen das Urteil als Chance oder es geht so weiter und das könnte im Gefängnis enden.“ Die 18-Jährige nahm das Urteil an. Es ist somit rechtskräftig.