Eine Anklage wegen Betrugs führte jüngst einen Mann vor das Stockacher Amtsgericht, der trotz seiner Berufstätigkeit weiterhin Arbeitslosengeld bezogen haben soll. Im Laufe der Verhandlung zeigte sich ein vielschichtiges Bild: Es ging nicht nur um das Fehlverhalten des Angeklagten, sondern auch um schwierige Lebensumstände und die Hoffnung auf einen möglichen Neuanfang.

Der zentrale Vorwurf der Staatsanwaltschaft war, dass der Angeklagte rechtswidrig Arbeitslosengeld in Höhe von etwa 1200 Euro erhalten hat. Obwohl er berufstätig war, habe er es unterlassen, seine Anstellung der Arbeitsagentur zu melden. Das wurde durch eine routinemäßige Überprüfung der Agentur für Arbeit entdeckt.

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Anhörungsbescheid blieb unbeantwortet

Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Arbeitsagentur erklärte, dass dem Angeklagten anschließend ein Anhörungsbescheid zugestellt worden ist. Dieser sei jedoch unbeantwortet geblieben. Auch ein später folgender Erstattungsbescheid eines Inkassounternehmens habe der Angeklagten ignoriert. Nicht zum ersten Mal: Der Mann war bereits 2019 wegen eines ähnlichen Vergehens aktenkundig geworden.

In seiner Aussage vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er große Schwierigkeiten habe, behördliche Schreiben zu verstehen und zu bearbeiten, insbesondere wenn sie komplexe Inhalte hätten. Er gab an, das Formular zur Mitteilung seiner Beschäftigung zwar ausgefüllt zu haben – dann habe er aber vergessen, es abzuschicken. Zudem erklärte er, dass er beabsichtige, den entstandenen Schaden durch Ratenzahlungen auszugleichen.

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Im Register stehen 15 Vorstrafen

Über seine persönliche Vergangenheit zeichnete er ein düsteres Bild: Der Angeklagte hat 15 Vorstrafen, darunter Diebstahl und Körperverletzung, die häufig unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Er führte seine frühe Kriminalität auf zerrüttete Familienverhältnisse und einen schwierigen Lebensweg zurück.

Doch es gab auch positive Entwicklungen. In ihrem Bericht erklärte die Bewährungshelferin des Angeklagten, dass sie eine Verbesserung seiner Lebensführung festgestellt habe. Sie lobte seine Bemühungen, Ordnung in sein Leben zu bringen. Die Bewährungshelferin stellte aber auch fest, dass er Schwierigkeiten habe, komplexe Informationen zu verstehen und klar zu kommunizieren, was er benötige. Dennoch schätzte sie seine Prognose als positiv ein.

Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hingegen zeigte sich skeptisch. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten plädierte sie für eine Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung. Der Angeklagte habe in der Vergangenheit keine nachhaltige Verhaltensänderung gezeigt, das würden die Vorstrafen deutlich machen.

Die Verteidigung stellte dem ein anderes Bild entgegen: Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Dabei betonte sie die schwierigen Lebensumstände des Angeklagten sowie dessen Einsicht und die Bemühungen, um seinen Lebensweg zu verbessern. In seinem letzten Wort richtete der Angeklagte eine Entschuldigung an das Gericht: „Es tut mir leid, und ich werde den Schaden wiedergutmachen.“

Richterin würdigt die Bemühungen

Die Richterin würdigte in ihrem Urteil die Bemühungen des Angeklagten, ordnete jedoch auch die Schwere der Tat und die Vorgeschichte ein. Sie zeigte sich überzeugt davon, dass der Angeklagte die Zahlungen an die Arbeitsagentur bewusst verschwiegen habe. Dennoch erkannte sie Anzeichen einer positiven Entwicklung. „Mit viel Augen zudrücken“, wie sie es formulierte, entschied sie sich, dem Angeklagten eine letzte Chance zu geben.

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Das Urteil lautete schließlich: vier Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Darüber hinaus wurde der Angeklagte verpflichtet, die unrechtmäßig erhaltenen Gelder in Raten zurückzuzahlen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Dieses Urteil, so die Richterin, solle nicht nur eine Mahnung sein, sondern dem Angeklagten auch die Möglichkeit geben, sich endgültig von seiner kriminellen Vergangenheit zu lösen.