Eigentlich wollte die junge Frau in einer Julinacht im vergangenen Sommer nur zu ihrem damaligen Freund nach Eigeltingen. Denn sie hatte gerade eine schlimme Nachricht erfahren und war emotional am Boden, wie sie nun vor Gericht erklärte. Doch der wies sie damals ab. Es gab Streit, die Polizei rückte an. Wenig später fand sich die 33-Jährige dann in Gewahrsam wieder – und stand nun vor Gericht. Der Vorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand und Körperverletzung.

Die Angeklagte aus Radolfzell sagte vor Gericht aus, sie habe kurz vor der Tat per Telefon vom Tod ihrer Mutter erfahren. „Der Druck war so groß, ich wollte nicht alleine sein“, erklärte sie ihr Verhalten. Sie habe daher Bier und Wodka getrunken und sei anschließend zu ihrem Freund gefahren.

Der habe sie aber nicht reinlassen wollen, denn es habe immer wieder Streit zwischen den beiden gegeben. So auch an diesem Abend. Eine Nachbarin habe dann die Polizei gerufen, die die beiden trennen wollte. Dabei soll die Angeklagte massiven Widerstand geleistet haben.

Polizistin nach Vorfall fünf Wochen dienstunfähig

So sagte eine Beamtin vor Gericht aus, die Angeklagte habe auf verbale Aufforderungen, das Grundstück des Mannes zu verlassen und mitzukommen, nicht reagiert. Stattdessen habe sie sich an dem Mann festgekrallt und hysterisch geschrien. Als sie und ihr Kollege die beiden trennen und die Frau mit Handschellen fixieren wollten, habe diese sich dagegen gewehrt. „Sie hat sich wahnsinnig gesperrt“, so die Beamtin.

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Nach erfolgreichem Anlegen der Handschellen habe die sichtbar betrunkene und aufgekratzte 33-Jährige im Anschluss im Sitzen mehrfach erfolglos versucht, nach den Polizisten zu treten. Später im Wagen auf dem Weg zum Revier sei der 33-Jährigen dies gegenüber einem Kollegen dann gelungen. Sie selbst habe bei dem Vorfall eine Knieverletzung erlitten und sei knapp fünf Wochen dienstunfähig gewesen, sagte die Beamtin aus.

Verminderte Schuldfähigkeit

Die Angeklagte bestätigte vor Gericht unter Tränen, sich gegen die Handschellen gewehrt zu haben. An Tritte könne sie sich jedoch nicht erinnern. Sie habe aber keinerlei Absicht gehabt, die Beamten zu verletzen, entschuldigte sie sich. Auf die Ansprache der Polizisten habe sie nicht reagiert, da sie sich „emotional in einem Ausnahmezustand“ befunden habe und nur zu ihrem Freund wollte.

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Wie aus medizinischen Unterlagen hervorging, war die Angeklagte zuvor bereits in der Psychiatrie auf der Reichenau in Behandlung. Demnach habe sie eine traumatische Vergangenheit mit mehreren Gewalterfahrungen und soll in der Folge an einer posttraumatischen Belastungsstörung und auch Gedächtnislücken leiden. Vorstrafen hat sie keine.

Die Staatsanwaltschaft forderte daher am Ende zwar eine Verurteilung in allen Anklagepunkten, plädierte aber auf eine Strafe von nur 60 Tagessätze zu je 5 Euro, da die Frau wegen ihrer Trunkenheit, ihrer Erkrankung und der emotionalen Ausnahmesituation nur vermindert schuldfähig sei. Verteidigerin Nika Burakova schloss sich dem weitgehend an, auch Richterin Rebecca Jenike folgte dem Vorschlag in ihrem Urteil.