Am Ende rettete ihn auch seine chaotische Buchhaltung: Ein 43-jähriger Konstanzer musste sich vor dem Amtsgericht Stockach wegen Betruges verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem selbstständigen Unternehmer vor, im April und Juni vergangenen Jahres zweimal an der Avia-Tankstelle in Stockach nicht bezahlt zu haben.
Er soll dies geplant und den Betreibern der Tankstelle seine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht haben.
Angeklagter will Schulden beglichen haben
Der Angeklagte, ein Stammkunde der Tankstelle, bestritt den Tatvorwurf vor Gericht vehement. Es stimme zwar, dass er beide Male nicht bezahlt habe. Allerdings sei in beiden Fällen seine Tankkarte vom Gerät an der Kasse nicht gelesen worden, als er bezahlen wollte.
Er habe deshalb einen Schuldschein ausgefüllt und beide Tankladungen nachträglich bezahlt – einmal am Tag danach in bar, einmal per Überweisung. Dem widersprachen Tankstellenbetreiber und Staatsanwaltschaft.
Es gab bereits Nachzahlungen
So sagte der Tankstellenbetreiber vor Gericht aus, dass eine Nachzahlung in bar wegen des Kassensystems nicht möglich sei. Unklar – und wichtig für eine Verurteilung wegen Betruges – war in der Verhandlung, ob der Mann vorsätzlich gehandelt und gelogen oder die Nachzahlung nur vergessen hatte.
Eine 27-jährige Mitarbeiterin der Tankstelle, die während der ersten Tat gearbeitet hatte, bestätigte, dass der Angeklagte tatsächlich versucht habe, zu bezahlen. Sie sagte außerdem aus, dass es bereits zwei- oder dreimal zu Nachzahlungen in bar gekommen sei.
Chaotische Beweisversuche
Der Angeklagte selbst versuchte, in der Verhandlung einige – wenn auch teilweise chaotische – Beweise für seine Unschuld vorzubringen. So breitete er Quittungen aus, die zeigen sollten, dass er das Benzin bezahlt hatte. Allerdings konnte er sich nicht erinnern, welcher Beleg zu welchem Tankvorgang gehörte.
Er gab auch an, er komme weiterhin regelmäßig an die Tankstelle, was gegen eine Betrugsabsicht spreche. Zudem sagte er aus, er kenne Namen und Telefonnummer des Mitarbeiters, der seine Barzahlung entgegengenommen habe und das auch bestätigen könne. Der 40-jährige Tankstellenbetreiber bestätigte, dass es einen Mitarbeiter mit diesem Namen gebe, man könne ihn anrufen.
Freispruch für den 43-Jährigen
Das war am Ende jedoch nicht mehr nötig. So forderten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Freispruch des 43-Jähriges. Es blieb zwar unklar, wann und wie der Mann seine Schulden beglichen hatte. Doch ein vorsätzlicher Betrug konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Richterin Julia Elsner begründete, dass es nur schwache Indizien gebe – obwohl der Angeklagte bereits mehrfach wegen Betruges vorbestraft ist.
Stattdessen habe sich in der Verhandlung gezeigt, dass es eher eine Schlamperei gewesen sei. Sie ermahnte ihn daher zu mehr Sorgfalt bei seiner Buchführung.