Wegen zahlreicher Verkehrsdelikte musste sich ein 33-jähriger Mann am Amtsgericht Stockach verantworten. Ihm wurden fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen sowie Kennzeichenmissbrauch, das Fehlen einer Haftpflichtversicherung und Unfallflucht zur Last gelegt. Zudem soll er laut Anklage unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden haben.

Richterin Melina Michalski und die Staatsanwaltschaft fanden klare Worte für das Verhalten des mehrfach vorbestraften Angeklagten. Am Ende verurteilte Michalski den Mann sogar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung sowie einem dreijährigen Führerscheinentzug.

Unfallflucht unter Drogeneinfluss mit gefälschten Kennzeichen

Die Liste der Vorwürfe gegen den Angeklagten war lang und gravierend: Unter dem Einfluss von 1,2 Promille Alkohol, Cannabis und Amphetaminen verlor der 33-Jährige auf einer nächtlichen Fahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug, verlas die Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung. Sein Wagen sei danach gegen eine Leitplanke geprallt, habe sich überschlagen und sei schließlich etwa 150 Meter weiter auf dem Dach liegen geblieben.

Doch anstatt Hilfe zu holen oder vor Ort auf die Polizei zu warten, soll sich der Mann laut Anklagevorwurf unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Zuvor soll er sogar noch sein gefälschtes Kennzeichen vom Fahrzeug abmontiert und mitgenommen haben. Im zurückgelassenen Auto fand die Polizei später Bierflaschen, ein Brecheisen sowie ein Mobiltelefon, über das der Angeklagte schließlich eindeutig identifiziert werden konnte.

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Im Laufe der Ermittlungen setzte sich das Bild der Tat wie ein Puzzle zusammen, berichtete ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Einen entscheidenden Hinweis habe eine Zeugin gegeben. Deren Aussage habe dazu geführt, dass der Angeklagte später in der Wohnung seiner Schwester gestellt werden konnte. Bei ihm fanden die Beamten die Fahrzeugschlüssel, außerdem führten sie einen Drogen- und Alkoholtest durch, berichtete der Zeuge weiter. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der Angeklagte gegenüber den Beamten kooperativ verhalten.

Umfassendes Geständnis, aber etliche Vorstrafen

Vor Gericht räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger sämtliche Vorwürfe ohne Umschweife ein. Persönlich äußerte er sich nur knapp und erklärte auf Nachfrage der Richterin, er wolle das Urteil abwarten, bevor er sich beruflich neu orientieren werde. Auf die Frage, wie es zu dem exzessiven Konsum von Alkohol und Drogen gekommen ist, sagte er lediglich, dass es sich um „einen gemütlichen Abend“ gehandelt habe, der schließlich aus dem Ruder gelaufen sei.

Der 33-Jährige ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Erst fünf Tage vor dem Unfall war er vom Landgericht Konstanz wegen einer anderen Straftat verurteilt worden, verlas Richterin Michalski. Außerdem war ihm sein Führerschein schon zuvor wegen Trunkenheit am Steuer und einer früheren Gefährdung des Straßenverkehrs entzogen worden.

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Obwohl er behauptete, seit mehreren Jahren und aufgrund vorheriger Verurteilungen drogenfrei zu leben, konnte die Staatsanwaltschaft auf Grundlage eines Bluttests nachweisen, dass er regelmäßig Cannabis konsumierte.

Staatsanwaltschaft fordert harte Strafe

In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt daher eine harte Strafe: zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung, insbesondere aufgrund der zahlreichen Vorstrafen, der Gleichgültigkeit vor Gericht und der versuchten Täuschung bezüglich seines Drogenkonsums. Die Verteidigung hielt dagegen, dass das umfassende und sofortige Geständnis des Angeklagten deutlich zu dessen Gunsten zu werten sei. Zudem sei die Fahrerflucht als Panikreaktion einzuordnen, was mildernd berücksichtigt werden müsse.

In ihrem abschließenden Urteil würdigte Richterin Melina Michalski ausdrücklich das vollständige Eingeständnis der Taten und die Bereitschaft des Angeklagten, Verantwortung zu übernehmen. Gleichwohl sah sie aufgrund der Schwere der Vergehen sowie der bisherigen strafrechtlichen Vorgeschichte keine Möglichkeit, eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Sie verurteilte den Mann schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem dreijährigen Entzug der Fahrerlaubnis.