Felix Hauser

Verkehrserziehungskurs, ein Betreuer für sechs Monate, 300 Euro an die Verkehrswacht Baden-Württemberg und ein dreimonatiges Fahrverbot: Das ist die Strafe, die das Amtsgericht Stockach über einen 20-Jährigen aus dem Raum Stockach verhängt hat. Bei ihm war einiges an Vorwürfen zusammengekommen.

Kennzeichen von Bruders Roller

Wie die Staatsanwältin in der Anklage darlegte, soll er das Versicherungskennzeichen vom Roller seines Bruders abgeschraubt und dieses an seinen Roller geschraubt haben. Mit diesem sei er auf der Landesstraße Richtung Steißlingen gefahren, ehe er in eine Polizeikontrolle geriet. Zudem soll er für den Roller keinen Führerschein besessen haben. Die Vorwürfe lauteten: Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz.

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Angeklagter ist voll geständig

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschien, räumte die Vorwürfe voll umfänglich ein und zeigte sich reuig. „Ich wusste, dass ich nicht damit fahren darf und habe es trotzdem gemacht“, sagte er. Das sei dumm gewesen, sagte er sinngemäß. Er habe immer wieder das Versicherungskennzeichen vom Roller seines Bruders abgeschraubt und dieser habe es nie bemerkt. Er habe den Roller, wie der 20-Jährige auf Nachfrage der Staatsanwältin erklärte, Anfang des Jahres für 150 Euro seinem Cousin abgekauft. Er sei damit rund einen Monat lang gefahren, bevor ihn die Polizei erwischt hat. Zudem sei ihm auch klar gewesen, dass sein Roller viel schneller fahren könne als erlaubt.

Zwei Polizisten berichten

Als Zeugen waren zwei Polizeibeamte vom Verkehrsdienst Mühlhausen-Ehingen geladen. Eine Polizistin sagte aus, dass sie mit einem Kollegen auf dem Weg zu einem Einsatz nach Konstanz war. Ihnen sei der Angeklagte mit seinem Roller auf der L 223 aufgefallen, weil das Rücklicht nicht funktioniert habe. Bei der anschließenden Kontrolle sei der habe ihr Kollege die Papiere des jungen Mannes überprüft und die Ungereimtheiten festgestellt. Zudem hätten die Polizisten gemessen, dass der Roller fast 90 km/h fahren konnte. Ihr Kollege bestätigte dem Gericht die Aussage. „Der Angeklagte war sehr kooperativ und geständig“, sagte der Beamte zusätzlich.

Von 50 auf 300 Euro Geldauflage

„Ich habe das Gefühl, dass er ein großes Potenzial hat“, begann die Jugendgerichtshilfe ihren Bericht über den 20-Jährigen. Die Empfehlung war, dass der Angeklagte einen Verkehrserziehungskurs besuchen sollte, er einen Betreuer von drei bis sechs Monaten erhält und ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro bezahlen muss. Außerdem solle das Jugendstrafrecht angewendet werden. „Das Fahren ohne Führerschein mit fast 90 Stundenkilometer ist kein kleines Kavaliersdelikt“, sagte die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Verwarnung, die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs und ein Bußgeld von sogar 300 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. „Ich bin damit einverstanden“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort.

Ein jugendtypisches Vergehen

Richterin Julia Elsner urteilte so: Sie ersetzte das Bußgeld durch eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro; dadurch kann der 20-Jährige die Summe an die Verkehrswacht spenden. „Die nicht gegebene Anmeldung des Rollers und einfach losfahren halte ich für jugendtypisch“, sagte die Richterin. Eine Betreuungsweisung von sechs Monaten, also Betreuung durch eine Fachperson, sei für den Angeklagten wichtig, um eine passende Ausbildung zu finden. Im Verkehrserziehungskurs solle er reflektieren, was er gemacht habe und deshalb sei keine Sperre, sondern ein Fahrverbot richtig.

Das Urteil ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft wie auch Verurteilter verzichteten auf Rechtsmitel.