Felix Hauser

Fast zehn Stunden Verhandlung mit elf Zeugen, drei Anklagepunkten und einem Sachverständigen: Das Amtsgericht Stockach verurteilte einen 47 Jahre alten Mann in einem Marathon-Prozess zu einem Jahr Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung und anschließender Unterbringung in einer Erziehungsanstalt. Zudem erhielt der Mann, der zum Zeitpunkt der Taten in Stockach lebte, eine Führerschein-Sperre von 24 Monaten.

Drei Taten zur Last gelegt

Die Staatsanwaltschaften Konstanz und Rottweil, die durch eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Konstanz vor Gericht vertreten wurden, legten dem Beschuldigten drei Taten zur Last. Im Februar 2019 soll er stark alkoholisiert mit dem Auto innerhalb von Stockach einem Polizisten aufgefallen und durch seine Kollegen an einer Tankstelle in der Meßkircher Straße gestellt worden sein. Dort soll er zudem einer Polizistin an das Waffenholster gegriffen haben.

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Des Weiteren soll er im September 2019 alkoholisiert von einem Supermarkt in der Zoznegger Straße gefahren sein und nur wenige Tage später alkoholisiert in der Tuttlinger Stockacher Straße mit dem Auto einen Unfall gebaut haben. Bei den letzten beiden Taten soll der Angeklagte, der seit 2007 fünf Mal wegen Gefährdung des Straßenverkehrs beziehungsweise wegen Trunkenheit im Verkehr vor Gericht stand, 3,16 und 2,74 Promille im Blut gehabt haben.

Angeklagter greift Polizistin an den Waffenholster

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, bei der Tankstelle alkoholisiert gewesen zu sein. Er habe mit seiner Tochter zuvor am Telefon gestritten und deshalb getrunken. Bei einem ersten Tankstellenbesuch habe er sich alkoholische Getränke gekauft, beim zweiten Besuch habe er sein Auto tanken wollen, ehe ihn die Polizei aufgriff. Das Waffenholster der Polizistin habe er „aus Versehen“ berührt. An die anderen ihm vorgeworfenen Taten konnte er sich nicht mehr erinnern.

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Der Polizist, der den Angeklagten nach Feierabend sah, schilderte, dass er ihm die Vorfahrt genommen habe und so auf ihn aufmerksam wurde. „Ich habe auf einer Geraden festgestellt, dass er atypische Fahrbewegungen gemacht hat“, sagte er. Zwei Polizeibeamtinnen, die den Angeklagten gestellt haben, berichteten übereinstimmend, dass er bei der Verkehrskontrolle schwankende Bewegungen gemacht habe. Zum Griff an das Waffenholster sagte die Beamtin, dass der Griff des Angeklagten „ziemlich fest war“.

Betrunken hinter dem Steuer

Eine Verkäuferin sagte zur zweiten Tat aus, dass sie den Angeklagten daran hindern wollte, mit dem Auto zu fahren: „Er hat zumindest so getan, als würde er seiner Tochter anrufen. Nach einer Weile sagte er, dass sie doch nicht komme und er jetzt laufe.“ Als sie sich aber wieder ihrer Arbeit zuwenden wollte, habe sie gesehen, wie der Angeklagte davonfuhr und die Polizei gerufen. Eine Zeugin, die den Mann sah, bestätigte wie ein Polizist, dass der Mann, nachdem er sein Auto abgestellt habe, „den ganzen Fußweg“ gebraucht habe.

47-Jähriger erleidet schwerere Verletzungen

Ein Polizist aus Tuttlingen erklärte vor Gericht, dass der Mann erst nach Zeugenaussagen als Täter ausfindig gemacht werden konnte. „Nachdem wir ihn gerufen haben, schubste er uns weg und wir mussten ihn festnehmen“, sagte er. Der Geschädigte sagte auf Nachfrage von Richterin Julia Elsner, dass er aufgrund des Unfalls sechs Wochen krankgeschrieben war und Prellungen an der Halswirbelsäule und am Handgelenk erlitten habe. Das Auto, dass zwei Jahre alt gewesen sei, musste verschrottet werden.

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„Bei allen drei Delikten konnte er auf Fragen antworten. Somit war er steuerungsfähig“, schätzte ein Sachverständiger ein. Zudem stellte er beim Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung fest. Er sah deshalb eine Unterbringung im Maßregelverzug für angemessen. Obendrein zweifelte er daran, ob ein Klinikaufenthalt, wie der Angeklagte einen machen wollte, Erfolg habe. „Ich finde das Gutachten nicht fair“, sagte der 47-Jährige dazu.

Staatsanwaltschaft: „“Es gab bei allen Taten mehrere Möglichkeiten, die Fahrt doch zu unterlassen.“

Die Staatsanwaltschaft folgte in ihrem Plädoyer dem Gutachten: „Es gab bei allen Taten mehrere Möglichkeiten, die Fahrt doch zu unterlassen“, sagte die Vertreterin. Da die Zeugenaussagen auch nicht widersprüchlich waren, beantragte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung und eine Führerschein-Sperre von 25 Monaten. „Den Klick, nicht mehr zu trinken, hat es erst bei Ihnen gemacht, nachdem Ihre Bewährung widerrufen wurde und sie im Gefängnis waren“, begründete sie ihren Antrag.

Verteidigung plädiert auf neun Monate

„Mich hat an dem Gutachten gestört, dass der Gutachter das wollte“, sagte die Verteidigerin im Plädoyer. Da ihr Mandant eine Unterbringung nicht möchte und sich freiwillig in eine Klinik begeben wolle, hielt sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten ausgesetzt zur Bewährung und die Auflage einer Therapie für angemessen.

Richterin Elsner sieht keine Alternative

Richterin Julia Elsner sah die Schuld- und Steuerungsfähigkeit ebenfalls für gegeben und verurteilte den 47-Jährigen wegen fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (erste Tat), vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (zweite Tat) und Gefährdung des Straßenverkehrs (dritte Tat). „Ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte die Richterin zum Ende der Sitzung. Sie fand es nachvollziehbar, was der Gutachter gesagt habe. „Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keine Möglichkeit, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen“, schloss sie ihre Begründung ab.

Der Redaktion ist bisher nicht bekannt, ob das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist oder der Verurteilte Berufung eingelegt hat