So wie er hat schon lange keiner mehr hingelangt, der als Beklagter vor dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken stand: Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) hat auf der Bühne in der Stockacher Jahnhalle eine furiose Vorstellung abgeliefert, das Publikum damit begeistert und das Narrengericht auf eine harte Probe gestellt. Eine Altflaschensammlung sei ein Jungbrunnen im Vergleich zum Kollegium der Gerichtsnarren, schleuderte Strobl da beispielsweise in den Saal, oder dass ein Gericht ohne Frauen ins Mittelalter gehöre.
Harte Weinstrafe für Strobl
Doch die Zielscheibe von Strobls Attacken war vor allem Kläger Thomas Warndorf, der zum letzten Mal die Klage führte und sich einiges anhören musste (siehe Text rechts). Am Ende stand eine Weinstrafe von 246 Litern – mehr hatten zuletzt nur Frank Walter Steinmeier (270 Liter) und Winfried Kretschmann (180 Liter Wein und 200 Liter Bier) bekommen. Außerdem muss er als Arbeitsdienst zum Sammeln von – eben – Altflaschen antreten.
Warndorf hatte dem Beklagten in drei Punkten seine Vorwürfe gemacht. Diese lauteten: "Wahnvorstellungen und Allmachtsfantasien", "unkorrekte Verbrüderung" sowie "Ahnungslosigkeit und Faulheit". Zum ersten Punkt führte Warndorf an, der Beklagte sehe sich offenbar als unentbehrlich an – sonst wäre sein "Silberschopf" wohl kaum auf jedem Bild der Jamaika-Verhandlungen zu sehen gewesen.
Zum zweiten Punkt sagte Warndorf, Strobl finde keine Parteifreunde und verbrüdere sich mit Exoten – und zwar nicht nur durch Forderungen nach einer Obergrenze für den Flüchtlingszuzug mit solchen auf der rechten Seite, sondern auch auf der linken Seite.
"Wenn es um Baden-Württemberg geht, ist Winfried Hermann mein Bruder", habe Strobl gesagt – in Warndorfs Augen eine ebenfalls unkorrekte Verbrüderung. Hermann trat selbst als Entlastungszeuge auf (siehe Text unten). Das sei so, als hätte sich Horst Seehofer in die langen Haare des Grünen Fraktionsvorsitzenden Anton Hofreiter verliebt, kommentierte Warndorf. Und schließlich lese Strobl – dritter Punkt – in Parlamentsdebatten Zeitung und bringe alle ins Armenhaus, weil er den Kreisen die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung verweigere.
Strobl in allen Punkten schuldig gesprochen
In allen drei Punkten hat das Kollegium Strobl für schuldig befunden. Nach Strobls Attacken konnten ihm auch die Ausführungen von Fürsprech Michael Nadig nicht helfen – etwa dass Strobl eben hart verhandle und deswegen auf Bildern zu sehen sei; dass sein Verzicht auf Parlamentsmandate von Bescheidenheit statt von Faulheit zeuge, die der Staatskasse jeden Monat tausende Euros spare; oder dass Kosten für Flüchtlingsunterbringung ja wohl ins Ressort der grünen Finanzministerin Edith Sitzmann fallen würden, nicht in das des Innenministers.
Beim Strafmaß reagierten die Gerichtsnarren gleichzeitig mit einer Ermäßigung und einer Verschärfung der Strafe auf Strobls Frontalangriffe. Denn der Beklagte hatte selbst ein Beweisstück vorgelegt, wonach der österreichische Eimer nur 41 Liter habe. Und gefordert, man möge die höchste bisherige Strafe verdoppeln, dann werde es die Strafe für die Narren sein – denn: "Kenner trinken Württemberger.
" Das Gericht kam diesem regelrechten "Gebettel" (Narrenrichter Jürgen Koterzyna) um eine höhere Strafe nach und brummte Strobl sechs statt drei Eimern auf – allerdings mit dem kleineren Volumen von je 41 Litern.