Eine schwierige Kindheit und viel Druck in der Ausbildung haben einen 18-Jährigen laut eigener Aussage auf die Anklagebank des Amtsgerichts in Stockach geführt. Denn am 21. Juni dieses Jahres erwischte ihn der Zoll morgens auf dem Weg vom Donaueschinger Bahnhof zur Berufsschule mit 3,74 Gramm Haschisch in der Tasche – und das nicht zum ersten Mal. Bereits drei Einträge im Bundeszentralregister hat der 18-Jährige wegen Drogenbesitzes.
Vor Gericht zeigte er sich ehrlich und geständig, aber auch unentschlossen, was die Lösung seiner Probleme angeht. Der Angeklagte sagte aus, er habe bereits vor der Zollkontrolle einen Joint geraucht gehabt – zur Beruhigung vor der anstehenden theoretischen Gesellenprüfung seiner Ausbildung. Das übrige Haschisch habe er im Laufe des Tages noch konsumieren wollen.
Bis zu drei Gramm Haschisch pro Tag konsumiert
Er erzählte, er kiffe bereits seit sechs oder sieben Jahren regelmäßig, teils mehrmals pro Woche bis zu sechs Joints mit je 0,3 bis 0,5 Gramm täglich – zuletzt vor einer Woche. „Eine extrem hohe Menge“, wie auch Richterin Jennike und Theo Rüttinger von der Jugendgerichtshilfe feststellten.
Der Grund für seinen Konsum seien Ängste und Anspannungen. Auslöser sei der plötzliche Tod seines Vaters vor einigen Jahren gewesen, zu dem er ein sehr enges Verhältnis gehabt habe. Zudem lebt der Angeklagte seit Jahren in einer Einrichtung der Jugendhilfe, da die Mutter mit den Kindern überfordert gewesen sei, so Theo Rüttinger.
Der Cannabiskonsum sei eine Art Selbstmedikation. Der 18-Jährige habe ADHS, sei aber nicht in Therapie oder medikamentös eingestellt, da er laut eigener Aussage nach negativen Erfahrungen Angst vor Ärzten hat. Nun sei er aber entschlossen, von den Drogen loszukommen. Aber wie?
Drogenberatung und Sozialstunden nötig
Bereits 2022 war er auf Initiative eines Betreuers bei einer Drogenberatung. Die habe zeitweise etwas gebracht. Wegen der Ausbildung seien die Termine allerdings seltener geworden, nun würde er sie gerne wieder aufnehmen. Einer stationären Therapie, die Jennike und Rüttinger diskutierten, konnte er hingegen wenig abgewinnen.
Rüttinger empfahl daher eine erneute Drogenberatung unter Aufsicht der Jugendgerichtshilfe, zudem Sozialstunden als „Tritt in den Hintern“. Die Richterin sprach am Ende eine Verwarnung aus und wies den 18-Jährigen an, mindestens zehn Gespräche mit der Drogenberatung zu führen, regelmäßige Urinproben abzugeben und 30 Arbeitsstunden abzuleisten. Über eine mögliche stationäre Therapie könne dann noch immer die Beratungsstelle entscheiden.
Zudem wird der 18-Jährige nun nach Ende seiner Ausbildung, die er trotz des Kiffens vor seiner Prüfung erfolgreich bestanden hat, einen zweijährigen Qualifikationslehrgang machen. Für den freien Arbeitsmarkt sei er noch nicht bereit, so Rüttinger.